Um die Menschenrechte in den komplexen globalen Liefer- und Wertschöpfungskette nachhaltiger zu schützen und zu stärken, hat hat das genossenschaftliche Handels- und Touristikunternehmen heute seine Grundsatzerklärung "Menschenrechte" veröffentlicht. Darin verpflichtet sich der Rewe-Group-Vorstand nach eigenen Angaben ausdrücklich nicht nur zum Menschenrechts-Engagement in den eigenen unmittelbaren Geschäftstätigkeiten, sondern ebenso in den weltweiten Lieferketten.
Risiko- und Hotspotanalysen als Basis
Basis der Grundsatzerklärung "Menschenrechte" seien laut Rewe-Group einerseits die gemeinsam mit unabhängigen Experten angefertigten Risiko- und Hot Spot-Analysen, um potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und andererseits international gültige und anerkannte Standards und Richtlinien wie:
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) - die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) - die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards - die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) - die UN-Kinderrechtskonventionen - die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau - die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen - die Forced Labour Priority Principles des Consumer Good Forum (CGF)
Als besonders sensible Bereiche hat der Handels- Touristikkonzern eigenen Angaben zufolge Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.
"Um unserer Verantwortung für fairen Handel gerecht zu werden, setzen wir auf eine Vielzahl von Maßnahmen: Wir schulen Mitarbeiter, veranstalten Trainings für Lieferanten, führen Audits durch, setzen eigene Projekte und Hilfsmaßnahmen um und formulieren konkrete Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister. Alle Geschäftspartner der Rewe-Group sind verpflichtet, Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten. Darüber hinaus haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2025 in relevanten Lieferketten einen unabhängigen Beschwerdemechanismus zu implementieren. Damit werden wir negative Entwicklungen frühzeitig erkennen können", so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand HR/Nachhaltigkeit Handel Deutschland der Rewe-Group.