Das Bundeskartellamt hat die letzten drei offenen Verfahren wegen vertikaler Preisbindung im Lebensmittelhandel abgeschlossen. Gegen Edeka Nord, Neumünster, und Edeka Hessenring, Melsungen, seien Bußgelder in Gesamthöhe von 18,3 Mio. Euro verhängt worden, teilt die Behörde mit. Die beiden regionalen Handelsunternehmen seien an Absprachen über die Ladenpreisgestaltung bei Bier in den Jahren 2006 bis 2009 beteiligt gewesen.
Gegen die Bescheide könne noch Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Wegen Absprachen zwischen AB InBev Germany, Bremen, und verschiedenen Händlern wurden damit insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 112 Mio. Euro gegen elf Unternehmen verhängt. Die Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen, die wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen für bestimmte Süßwarenprodukte eingeleitet wurden, sind aus Ermessensgründen eingestellt worden.
Beim Vertikalfall handelte es sich den Angaben zufolge um einen der umfangreichsten Verfahrenskomplexe in der Praxis des Bundeskartellamts. Der Fall umfasste eine Vielzahl von Bußgeldverfahren, in denen gegen Lebensmittelhersteller und -händler wegen vertikaler Preisbindungen ermittelt wurde. Ins Visier geraten waren zunächst die Warengruppen Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung. Später kamen Bier, Körperpflegeprodukte und Babynahrung/-pflege hinzu. Insgesamt wurden im Vertikalfall 38 Einzelgeldbußen gegen 27 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 260,5 Mio. Euro verhängt. Der überwiegende Teil der Geldbußen ist bereits rechtskräftig.