Eine Ministererlaubnis zur Übernahme von Tengelmann durch die Edeka Gruppe macht Minister Gabriel von harten Auflagen abhängig. So müssen alle 16.000 Beschäftigungsverhältnisse weitergeführt und Tarifverträge abgeschlossen werden. Eine weitere Auflage: Betriebsbedingte Kündigungen darf es mindestens zwei Jahre lang nicht geben. (Direkter Link zu den Auflagen des Bundeswirtschaftsministeriums) Die beteiligten Parteien können sich nun zu den gestellten Auflagen äußern, erst dann fällt eine definitive Entscheidung.
Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt stellte in einer Stellungnahme klar: "Das Bundeskartellamt überprüft allein die wettbewerblichen Auswirkungen einer Fusion. Der Gesetzgeber eröffnet dem Minister dagegen bewusst die Möglichkeit, in einer politischen Abwägung wichtigen Gemeinwohlgründen Vorrang vor der Beeinträchtigung des Wettbewerbs einzuräumen."
Das Bundeskartellamt hatte der kompletten Tengelmann-Übernahme durch die Edeka eine Absage mit der Begründung erteilt, die Marktposition im LEH bei einzelnen Marktteilnehmern sei jetzt schon zu stark. Bei einer Ministerlaubnis können neben kartellrechtlichen Erwägungen auch Gründe wie der Erhalt von Arbeitsplätzen in die Entscheidungsfindung miteinfließen. Auch die Rewe hatte im Vorfeld Kaufinteresse an Tengelmann-Filialen bekundet.