Der Nutri-Score-Lenkungsausschuss hat die Überarbeitung des Algorithmus vorerst abgeschlossen und weiteren Vorschlägen des wissenschaftlichen Gremiums zur Anpassung des Algorithmus zugestimmt. Sie betreffen die Kategorie "Getränke" und sollen den Nutri-Score insgesamt noch aussagekräftiger machen, heißt es laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Ophelia Nick: "Die Änderung führt zu einer größeren Übereinstimmung mit unseren Ernährungsempfehlungen und unterstützt die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser bei einer gesünderen Lebensmittelwahl. Damit empfiehlt sich der Nutri-Score einmal mehr als Modell für Europa."
Für Getränke mit geringem Zuckergehalt, gesüßte Milchgetränke sowie Getränke mit Süßungsmitteln hält das Gremium jedoch folgende Anpassungen für notwendig:
- Alle Lebensmittel, die getrunken werden, werden einheitlich anhand identischer Kriterien bewertet. Auch Milch und Milchgetränke und Pflanzendrinks sollen daher zukünftig als Getränke - und nicht wie bisher als allgemeine Lebensmittel -bewertet werden.
- Getränke mit geringem Zuckergehalt können eine günstigere Bewertung erzielen und so gegenüber Getränken mit hohen Zuckergehalten besser differenziert werden.
- Wasser soll auch weiterhin als einziges Getränk eine A-Bewertung erhalten.
- Fruchtsäfte und Nektare (einschließlich Smoothies) behalten grundsätzlich ihre derzeitige Einstufung (überwiegend in den Kategorien C bis E) bei.
- Der Nutri-Score sollte keinen Anreiz zur Verwendung von Süßungsmitteln bieten, daher soll der Gehalt an Süßungsmitteln künftig durch die Vergabe von „Negativ-Punkten“ berücksichtigt werden, wodurch Produkte eine Kategorie schlechter eingestuft werden.
In Deutschland sollen laut BMEL die aktualisierten Benutzungsbedingungen am 31. Dezember 2023in Kraft treten. Bis Ende 2025 gelte dann eine Übergangsfrist für bereits registrierte Unternehmen zur Umstellung der Kennzeichnung auf ihren Produkten. Diese soll verhindern, dass bereits produzierte Ware oder Verpackungen in Folge der Umstellung vernichtet werden müssen. //gz