Seit gut 6 Monaten befindet sich die Gastronomie im Lockdown, die Fassbierbrauer leiden. Seit Kurzem gilt nun das Infektionsschutzgesetz, dank dem nun nicht mehr die Länder, sondern der Bund das letzte Wort hat. Die entscheidende Änderung: die bundesweite Notbremse, laut der schärfere Maßnahmen gelten, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen über 100 liegt.
Seitens der Gastronomie und des Handels regt sich Widerstand. Besonders umstritten ist dabei die Auslegung der Systemrelevanz, laut der etwa Buchläden oder Gartencenter weiterhin geöffnet bleiben dürfen, die Gastronomie, Sport- und Fahrradhändler jedoch schließen müssen.
Dabei haben viele Gastrobetriebe bereits Vorkehrungen für den Restart getroffen. Welche lesen Sie in unserem aktuellen Titelthema.