Thomas Aurich
Thomas Aurich

Krisenmanagement: Entschädigungszahlungen

Jetzt vorsorglich klagen? „Es wird schwer, aber es besteht eine Chance.“

Thomas Aurich, Gastronom und politisch wie gesellschaftlich in Heilbronn aktiv, ist wie seine Kollegen massiv von der aktuellen Krise betroffen. In den vergangenen zwei Wochen hat er sich vor allem mit der Frage beschäftigt, ob den Betrieben von Staat und Versicherungen nach der angeordneten Schließung Schadensersatz zusteht. Sein Fazit: „Es wird schwer, aber es besteht eine kleine Chance, jetzt muss die Branche schnell handeln!“

Was ist sein Ansatz und wie ist der Stand der Dinge bei der Recherche?

Thomas Aurich.: „Es herrscht in der Branche viel Verwirrung, Bund und Land geben sich Mühe, alles zu regeln. Unsicher ist aber die Frage, ob es bei Betriebsschließung seitens der Versicherungsgesellschaften Entschädigung gibt. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Es gibt Versicherungsgesellschaften, die Pandemie nicht, und Versicherungsgesellschaften, die den Pandemie-Fall ausgeschlossen haben. Ersteren ist jetzt eingefallen – das kann ich aus eigener Erfahrung berichten – dass Pandemie trotzdem nicht ihre Versicherungsleistungen betrifft, so wird behauptet. In meinem Fall ist es eine Versicherung, die sehr verbandsnah ist, hier werden ich und andere Kollegen im Zweifelsfall auch klagen müssen. Andere Versicherungen haben es ausgeschlossen, ich höre aber gerüchteweise, dass eine große Versicherungsgesellschaft bereits zurückrudert und der Verband in Bayern dort einen Kompromiss ausgehandelt hat. Hier müssen wir abwarten, was in anderen Bundesländern passiert. Im Extremfall kann man diese Versicherungsverträge kündigen, man braucht sie nicht mehr. Wir schauen uns auch unsere Rechtschutzversicherung an. Zum wiederholten Male greift sie, zumindest bei uns, nicht. Wir werden kündigen.“

Diese Versicherungen sollen das Risiko für den Inhaber im Falle der Betriebsschließung absichern? Welche Gründe werden hier als Regressrelevant angeführt?

Aurich: „Ich bin kein Versicherungsjurist, kann nur von meiner Wahrnehmung berichten. Bekannte Ursachen für Betriebsunterbrechung sind z.B. Wasserschaden und Einbruch, Vandalismus muss oft extra abgesichert werden. Den Ausfall bis nach der Renovierung ersetzen diese Verträge dann in der Regel. Betriebsschließung greift, wenn diese von außen verfügt wird. Zudem gibt es die klassische Seuchenversicherung. Wenn ich im Betrieb etwas falsch mache, ohne dass man mir Fahrlässigkeit vorwerfen kann, bin ich für den Ausfall versichert. Dabei hat die eine oder andere Versicherung überhaupt nicht über Pandemien nachgedacht. Für uns alle ist dieser Fall neu, deshalb können wir mit dem Thema Betriebsschließung auch nicht umgehen. An den Versicherungen, die Pandemien ausgeschlossen haben, sind unsere Verbände dran (Anm. d. Red.: Dehoga Bundesverband und Landesverbände) und haben großen Rechtsanwaltskanzleien mit der Untersuchung beauftragt, die für die Bearbeitung aber Zeit brauchen. Inzwischen gibt es einen Vergleichsvorschlag des Dehoga Bayern, dem einige Versicherer zugestimmt haben. Die Ergebnisse müssen wir abwarten, alle Spekulationen wären unseriös.“

Ihr zweiter Ansatz ist eine staatliche Entschädigung. Wie stehen dort die Chancen?

Aurich: „Im Bundesinfektionsschutzgesetz § 56 steht, dass, wenn der Betrieb geschlossen wird, sich derjenige haftbar macht, der die Schließung anordnet hat. Ich persönlich habe die Frage der Haftung durch einen Verwaltungsrechtler prüfen lassen. Seine Antwort: Es wird schwierig, aber es bestehe durchaus eine Chance. Gerade wird das Gesetz novelliert, deshalb habe ich allen Kollegen auch in Form eines Rundschreibens geraten, jetzt Regress zu fordern, mögliche Formulierung: „Sehr geehrter Zuständiger, hiermit beantragen wir gemäß Infektionsschutzgesetz, § 56, Entschädigung für die vom Bund/Land/Stadt verfügte Schließung wegen Seuche, Corona, für … (Lokalname Absender).“ Einzureichen beim zuständigen Gesundheitsamt.

Ich selbst habe auch schon eine Antwort, die mir mitteilt, dass § 56 bei der Schließung des Landes nicht greife. Die Landesverbände sind jetzt dabei zu klären, ob das wirklich zutrifft. Ich persönlich bin allerdings ziemlich sicher, dass der Staat alles aufwenden wird, um das zu vermeiden, rate aber trotzdem jedem Unternehmen für diesen Hauch einer Chance, das zu beantragen.

Im Gesetz steht eine dreimonatige Frist ab Schließungserlass, innerhalb der man die Entschädigung einfordern muss. Als juristischer Laie frage ich mich jetzt natürlich, ob ich noch im Boot bin, wenn ich zwar die 3-Monatsfrist für meinen Antrag eingehalten habe, davor aber das Gesetz geändert wurde? Daher rate ich jedem, raus damit, dann muss man abwarten, was die Verbände erreichen, Gott sei Dank haben wir die.

Allerdings muss man von einer Zeit von bis zu zwei Jahren ausgehen, bis entschieden ist, ob das greift. Aktuell nutzt es uns also wenig, aber wir sind auch in einer Situation, in der wir nach jedem Strohhalm greifen.

Neben den oben genannten Maßnahmen haben wir auch eine Aufgabe als Unternehmer. Wenn wir hoffentlich bald alle unsere Anträge abgearbeitet und die Frage der Betriebsschließungsversicherung auf den Weg gebracht haben, sollten wir an unsere Mitarbeiter denken, denen aktuell viel Geld fehlt – alleine schon wenn man an das Trinkgeld denkt. Dann kommt die Zeit, den Nächsten im Umfeld zu helfen, wo immer man individuell die Möglichkeit dazu hat, bspw. als Erntehelfer.“

>> Greift jetzt die Betriebsschließungsversicherung? Das rät Fachanwalt Sven-Wulf Schöller.

fizzz 04/2024

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