In Olm, um Olm und um Olm herum

Die 60. Rheinhessischen Agrartage standen unter dem Motto "Vom Wissen zum Machen". Einmal mehr war dabei die begleitende Maschinen- und Geräteausstellung ein besonderer Anziehungspunkt für Winzer aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich in oder um Nieder-Olm auf die Suche nach einem Parkplatz machten. Theoretisches Wissen vermittelten diverse Referenten in der Ludwig-Eckes-Halle.

Die Weinbaupolitik stand erstmals am Freitagvormittag auf dem Plan. Dabei boten die EU-Weinmarktreform, die anstehende Bezeichnungsrechtnovelle sowie andere Vorgaben seitens der EU üppig Grund zum kollektiven Schimpfkonzert. Buhmann war die EU-Kommission, die in der Folge der neuen Weinmarktordnung mehr Kompetenzen übertragen bekommen hat. "Offensichtlich ist der eine oder andere in Brüssel unterbelichtet. Aber das wussten wir ja schon immer", wetterte der rheinhessischen Weinbaupräsident Ingo Steitz im Hinblick auf aktuell laufende Umstrukturierungsmaßnahmen. Hierbei gilt nun nicht mehr die Katasterfläche als Bezugsgröße, sondern es muss ansich nochmal gesondert nachgemessen werden. Man habe die Winzer jedoch aufgefordert, bei der Antragstellung nur die Katasterfläche anzugeben. "So etwas kann einem doch nur einfallen, wenn man ständig im Dunkeln lebt", kritisierte Steitz. Ein Winzer aus dem Publikum jagte angesichts der neuen bürokratischen Auflagen gar den Begriff "Sesselfurzer" übers Mikro und überreichte Weinbauminister Hendrik Hering eine "Handbremse des modernen Weinbaus", die er an geeigneter Stelle überbringen möge.

Auch die Terminierung der Erntemeldung bereitet Ärger. Diese muss ansich jeweils schon am 10. Dezember abgegeben werden. Dem Antrag der Weinbauverbände Pfalz und Rheinhessen, diese doch auf den Januar des Folgejahres zu verschieben, beantwortete die Kommission abschlägig. Nachdem man deshalb die Erntemeldung pünktlich abgegeben hatte (und Winzer in anderen Ländern dies wiederholt nicht geschafft haben), wurde der Termin "ausnahmsweise" tatsächlich auf Januar verschoben - und das zum dritten Mal in Folge. "Wie lange wollen wir uns eigentlich noch verschieben lassen?", fragt sich Steitz, der zu "zivilem Ungehorsam" aufrief und nun seinem Vorstand vorschlagen will, "von uns aus" den Termin auf 15. Januar zu verschieben. "Herr Minister, wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 30. Februar."

Hendrik Hering nahm das Anliegen zur Kenntnis und ging insbesondere auf das neue Weinbezeichnungsrecht ein. "Angesichts einer Fülle offener Fragen sind noch ausführliche Gespräche mit Verbänden der Weinwirtschaft notwendig", unterstrich der Minister. In einem ersten Schritt soll nun zunächst das traditionelle deutsche Qualitätsweinsystem gesichert und nur das geregelt werden, was einvernehmlich klar sei: "Nur dann sind wir so stark, gemeinsam in Berlin und Brüssel etwas zu bewegen!", forderte Hering eine einheitliche Position der Weinbranche ein. Über Neuerungen, die das zukünftige romanische Bezeichnungssystem erlaubt oder bringt, soll erst nach gründlicher Diskussion entschieden werden. Zu überlegen sei beispielsweise, wie man damit umgehe, wenn künftig Weine ohne geografische Ursprungsbezeichnung mit Angabe von Rebsorte und Jahrgang, mit RTK-gesüßt und womöglich noch ohne Ertragsbegrenzung erzeugt, in unsere Regale drängen. "Das könnte unsere jahrelange Arbeit mit einem Schlag zunichte machen", befürchtet Hering, der im Übrigen versprach, in Sachen Bezugsrebfläche bei der Umstrukturierung ("ein unnötiger Aufwand") den Europa-Beauftragten für Entbürokratisierung, Edmund Stoiber, anzugehen.

Über die bisher vorliegenden Informationen zum neuen EU-Weinbezeichnungsrecht, das am 1. August 2009 in Kraft treten soll, informierte Dr. Rudolf Nickenig vom Deutschen Weinbauverband. Auch Nickenig kritisierte massiv die EU-Kommission: "Die Mitgliedsstaaten sollen bis August 2009 das neue Etikettierungsrecht angepasst haben, dessen rechtliche Grundlage bis heute noch nicht in Brüssel verabschiedet ist - das ist ein Schildbürgerstreich!". Dagegen lobte Nickenig die Bundesregierung, die in zähen Verhandlungen erreicht habe, dass die traditionellen deutschen Qualitätsbezeichnungen wie Qualitäts- und Prädikatswein, Kabinett, Spät- und Auslesen weiter verwendet werden können. Würden die neuen Bezeichnungsmöglichkeiten des EU-Rechtes, nämlich "geschützte Ursprungsbezeichnung" und "geschützte geographische Angabe", genutzt, sollte dahinter ein neues Qualitäts- und Produktkonzept stehen. "Ansonsten werden die Verbraucher nur noch mehr verwirrt, die heute bereits große Schwierigkeiten haben, die Bezeichnungs- und Angebotsvielfalt in den Weinregalen zu durchblicken!", betonte der DWV-Generalsekretär. Mögliche Orientierungspunkte böten hierbei die Lösungen im Elsaß sowie in Südtirol und in Österreich, deren bezeichnungsrechtlichen Eckpfeiler von Elke Gruber(Südtirol) und Josef Glatt (Österreich) präsentiert wurden. web

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen