Hering: In Teilbereichen verschieben

Weinbauminister Hendrik Hering hat sich dafür ausgesprochen, die Anwendung des ab 1. August 2009 gültigen neuen Weinrechts zumindest in Teilbereichen um ein Jahr zu verschieben. "Angesichts einer Fülle offener Fragen zur Umsetzung der EU-Weinmarktreform gerade im Weinbezeichnungsrecht sind noch ausführliche Gespräche mit Verbänden und Weinwirtschaft notwendig", unterstreicht Hering. Es müsse zügig klargestellt werden, dass das traditionelle Qualitätsweinsystem weiter anzuwenden ist. Über Neuerungen sollten zu einem späteren Zeitpunkt nach gründlicher Diskussion entschieden werden.

Mit dem neuen Weinbezeichnungsrecht wird das System der Land- und Tafelweine sowie der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete abgeschafft. An deren Stelle tritt Wein mit und ohne geographische Angabe. Die EU-Weinmarktordnung darf nach Überzeugung von Minister Hering zudem einer regionalisierten Weinbaupolitik nicht zuwider laufen. "Die Neuregelung bringt Chancen und Herausforderungen, muss allerdings auch den spezifischen Interessen der einzelnen Weinbauregionen gerecht werden".

Berechtigte Anliegen dürften nicht unter dem Gesichtspunkt eingeschränkt werden, in der EU möglichst einheitliche Verfahrensregeln anzuwenden. Daher werde er mit den Weinbauregionen dafür kämpfen, dass beispielsweise für geschützte geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen die Weinbauregionen verantwortlich bleiben. "Mein Ziel ist es, durch günstige Rahmenbedingungen für die Traubenproduktion, die Weinbereitung und die Vermarktung den Weinbau zu fördern und den Winzern ein auskömmliches Einkommen zu sichern", sagte Hering.

Nach den Worten des Ministers bietet die neue Weinmarktordnung durchaus auch Chancen zur Verbesserung der Marktposition der Anbaugebiete. Mit dem Weinbauprogramm von Rheinland-Pfalz können in den nächsten fünf Jahren rund 100 Millionen Euro für Investitionen in der Neuanlage von Weinbergen durch Umstellung und Umstrukturierung, Investitionen in Kellerwirtschaft und in die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang soll unter anderem die einzelbetriebliche Förderung von 20 auf 25 Prozent angehoben werden. Bei der Umsetzung der Weinmarktreform müsse nicht zuletzt entschieden werden, wie in Deutschland Anbauregelungen, Hektarertragsvorgaben sowie Kontrollen und Qualitätsprüfungen in Zukunft ausgestaltet werden, sagte er Minister. "Die Weinmarktordnung berührt grundlegende Fragen des Weinbaus in Rheinland-Pfalz", betonte Hering.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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