Hering: Gemeinsame Position gefragt

Schwer verdauliche Kost servierte der Pfälzische Weinbauverband den Besuchern des Großen Pfälzischen Weinbautags am 16. Januar 2009. Im Mittelpunkt stand die neue EU-Weinmarktordnung und das in diesem Zusammenhang neu zu regelnde Weinbezeichnungsrecht. Wirtschafts- und Weinbauminister Hendrik Hering, unterstrich, dass man dafür sorgen müsse, dass "in Europa vernünftige Beschlüsse gefasst werden". Man gehe in Brüssel von dem falschen Ansatz aus, Wein sei kein landwirtschaftliches Produkt wie alle anderen.

Zu den Vorteilen der Weinmarktordnungsänderung zählt der Minister die 101 Mio. Euro, die bis 2013 für Fördermittel zur Verfügung stehen. Sie sollen zur Weiterentwicklung der Weinwirtschaft genutzt werden mit Schwerpunkt Umstrukturierung. Zur Novellierung des Bezeichnungsrechtes habe das Ministerium ein Diskussionspapier formuliert, das nun mit den Weinbauverbänden und den übrigen Organisationen diskutiert werden müsse. Man wolle zu einer gemeinsamen Position der Weinwirtschaft kommen, denn nur gemeinsam könne man in Brüssel etwas bewegen.

Dr. Rudolf Nickenig, Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbandes (DWV), befasste sich mit den zum Schutz deutscher Bezeichnungen zu treffenden Maßnahmen als Folge der geänderten Weinmarktordnung. Er kritisierte die Vorgehensweise der Kommission massiv und beklagte die zu erwartende Verunsicherung der Verbraucher. Vorgehensweise und Zeitplan der Brüsseler Behörde bezeichnete er als "Schildbürgerstreich", denn die Mitgliedstaaten sollen bis 1.8.09 das Etikettierungsrecht angepasst haben, die rechtliche Grundlage dafür hat Brüssel aber noch gar nicht verabschiedet. Zahlreiche Einzelheiten sind noch ungeklärt (wir berichteten). Durch den Rost gefallen ist bei alledem gleichwohl die Kategorie Tafelwein. Im deutschen Export ist sie ein wichtiger Faktor, deshalb brauche es dringlich eine Lösung. Bis April müssten diese Fragen geklärt sein um sicherzustellen, dass Bundestag und Bundesrat in ihren letzten Sitzungen vor den Wahlen die Weinrechtsänderung verabschieden könnten.

Für diesen ersten Schritt fordert der DWV die Beschränkung auf das Notwendigste. In der Podiumsdiskussion unter Leitung von Dr. Hermann Pilz (Chefredakteur der "Weinwirtschaft") verteidigte Minister Hering die Entscheidung, das deutsche Bezeichnungssystem 1:1 beibehalten zu können. Die in Zukunft möglichen Einschränkungen sollten genutzt werden, um einen deutschen Einheitswein zu vermeiden. Offen ist für den Minister die Frage, ob die Anbauregelung über 2018 hinaus Bestand hat. Dr. Pilz hielt dem entgegen, der Winzer stehe heute vor der Frage, ob er Pflanzrechte kaufen solle.

Eine Empfehlung dazu hielt Hering für fahrlässig. Auf die Frage, was denn so nachteilig sei am romanischen Recht, konterte Dr. Nickenig, er sehe im Regal billige AOC und teure Tafelweine. Die Änderung der Bezeichnung führe nicht automatisch zum Markterfolg. Der Pfälzische Weinbauverbandspräsident Edwin Schrank ergänzte, wenn sich der Berufsstand einig sei, könne es gelingen, unseren guten Standard in das neue Recht zu überführen.

Schrank verwies in seiner Schlussrede zunächst auf die Erfolge, die die Pfalz als mittlerweile weltweit größtes Rieslinganbaugebiet erreichen konnte. Er hob die von Pfälzer Betrieben errungenen nationalen und internationalen Auszeichnungen hervor. Man dürfe sich aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen dualen Weinbaustudiums am DLR Rheinpfalz bat er um die Zurverfügungstellung der notwendigen Mittel. Die Erwartungen könnten nur dann erfüllt werden, wenn der neue Studiengang nicht zu Lasten des gegenwärtigen Forschungs- und Lehrbetriebs gehe. In Bezug auf die einzelbetriebliche Förderung bat Schrank darum, bei der Berechnung der Förderfläche schleunigst zum alten System zurückzukehren. Die Ungleichbehandlung in der Hektar-Ertragsregelung bei der Vermarktung der Weinausbeute nach erfolgter Traubenpressung müsse beseitigt werden.

Die Erhöhung der Weinwerbeabgabe für die Pfalz werde gegenwärtig in den Verbänden diskutiert. Sie sei angesichts der in den letzten Jahren ständig gestiegenen Kosten notwendig. So wolle sich die gebietliche Weinwerbung auch verstärkt der Absatzförderung in Drittlandsmärkten zuwenden, zum Beispiel in der Schweiz. (Kh)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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