Auch für eine Tropfbewässerung kann im Rahmen der strukturellen Veränderung der Weinbergsfläche ein Förderantrag gestellt werden. (Foto: LWG Veitshöchheim)
Auch für eine Tropfbewässerung kann im Rahmen der strukturellen Veränderung der Weinbergsfläche ein Förderantrag gestellt werden. (Foto: LWG Veitshöchheim)

Antragsfrist läuft aus

Wie die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) mitteilt, können noch bis einschließlich 30. September 2018 Anträge zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gestellt werden können. Im Mittelpunkt des Weinbauprogramms Teil A stehen demnach strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche. Mit einer Förderung der Sortenumstellung soll eine an den Markt sowie den Anforderungen des Klimawandels angepasste Sortenstruktur erreicht werden. Auch die Anpassung der Zeilenbreiten zur besseren Bewirtschaftung, die Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen sowie die Querterrassierung von Steillagen sind förderfähig. Für alle beantragten Vorhaben ist zu beachten, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestockt sein müssen.

 

Die entsprechenden Unterlagen sowie alle relevanten Förderhinweise zum Antrag sind auf der LWG-Homepage  abrufbar.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen