Eins von sechs Motiven der Aktion »Kenn dein Limit«. Mit Männern, Frauen und (bis auf ein Motiv) mit Weingläsern... Bild: BZgA
Eins von sechs Motiven der Aktion »Kenn dein Limit«. Mit Männern, Frauen und (bis auf ein Motiv) mit Weingläsern... Bild: BZgA

Alkoholkonsum: Informieren statt reglementieren

Bei der Prävention vor schädlichem und riskantem Alkoholkonsum setzt die Bundesregierung weiter auf Aufklärung und Information. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Anfrage hatten die Bündnisgrünen konstatiert, dass Deutschland, trotz Rückgang des Konsums seit 1970, mit 10,6 Litern Reinalkohol pro Kopf immer noch zu den »Hochkonsumländern« gehöre. Ihrer Ansicht nach schöpft Deutschland »weitergehende gesetzliche und gesundheitspolitische Maßnahmen« zur Alkoholprävention nicht aus; sie verweisen auf die WHO, die eine Einschränkung der Alkoholwerbung empfiehlt, auf andere EU-Länder mit Alkoholwerbeverboten oder -beschränkungen und auf die Einführung eines einheitlichen Mindestpreises für Alkohol wie in Schottland.

Alkoholprävention durch Kampagnen
Die Prävention bleibe ihr ein wichtiges Anliegen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort. Sie weist darauf hin, dass der Alkoholkonsum in den letzten Jahren gesunken sei. Dies betreffe auch die Gruppe der Jugendlichen (12–17 Jahre) und die der jungen Erwachsenen (18–25 Jahre). Langfristig gesehen sei in beiden Gruppen der regelmäßige Konsum wie auch das »Rauschtrinken« zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung die beiden Kampagnen »Null Alkohol – voll Power« und »Alkohol? – Kenn dein Limit« fortführen, wobei regelmäßig überprüft werden solle, ob Aktivitäten im Bereich der Alkoholprävention »ausgeweitet und weiterentwickelt« werden könnten.

Mindestpreis
Einen Mindestpreis für Alkohol oder einen einheitlichen Steuersatz für Alkohol, wie von den Bündnisgrünen angefragt, plant die Bundesregierung nicht. In ihrer Antwort verweist sie aufs EU-Recht, nach dem ein einheitlicher Steuersatz pro Liter Reinalkohol nicht möglich sei. Nach ihren Angaben sehe zudem das Alkoholsteuergesetz für »Alkohol zu Trinkzwecken« einen Mindestpreis in Relation zum Regelsteuersatz vor.

Abgabealter
Auf eine entsprechende Frage der Bündnisgrünen entgegnet die Bundesregierung, dass sie keine Veranlassung sehe, das Abgabealter für alle alkoholischen Getränke, also auch Wein und Bier, auf 18 Jahre hochzusetzen. Sie setze darauf, »junge Menschen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol anzuhalten und generell eine Sensibilität für die potenziellen Gefahren … zu schaffen«. Bei der Frage, wieviel Alkohol ihrer Meinung nach ein »verantwortungsvoller« Konsum bei Minderjährigen sei, verweist die Bundesregierung auf die Einschränkungen und Verbote des Jugendschutzgesetzes.

Werbung
Keine konkrete Antwort hat die Bundesregierung auf die Frage, ob sie die aktuellen Regelungen zur Werbung für Alkohol für ausreichend halte. Sie sei der Auffassung, so die Antwort, das »gesetzliche und freiwillige Regulierungen der Werbung« sinnvoll seien, um schädlichen Alkoholkonsum zu reduzieren und verweist auf die Selbstkontrolle der Wirtschaft in Deutschland. 

Warnhinweise
Auch bei der Frage, ob sie plant, verpflichtende Warnhinweise – analog der Warnhinweise auf Zigarettenpackungen – einzuführen, weicht die Bundesregierung bei der Antwort aus. Sie verweist auf die EU-Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung und Pflichtangabe des Alkoholgehaltes. Warnhinweise seien in europäischen Bestimmungen nicht verpflichtend vorgesehen. Insofern stehe sie auch einer nationalen Einführung von verpflichtenden Warnhinweisen für Schwangere, wie von den Bündnisgrünen exemplarisch angefragt, »zurückhaltend« gegenüber. Auch bei der Prävention vor Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und Stillzeit halte sie Aufklärung und Information über die Gefahren für die wirkungsvollsten Maßnahmen. -ha/jb-

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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