Weinrecht: Säuerung kommt

In der ersten Sitzung des EU-Verwaltungsauschuss »Wein« nach der Sommerpause wurde dem Antrag auf Zulassung der Säuerung in den Weinbauzonen A und B, den Frankreich und Deutschland gestellt haben, zugestimmt. Frankreich hatte auf Verlangen der Gebiete Elsass und Loire den Antrag für die Zone B gestellt, dem sich Deutschland für die Zone A angeschlossen hatte. »Alle Gremien arbeiten auf Hochdruck, so dass voraussichtlich noch im Laufe des September die Säuerung zulässig ist«, erwartet der Deutsche Weinbauverband. Aufgrund der außergewöhnlichen Witterung zeigen die Trauben auch in Mitteleuropa einen Mangel an Säure, der sich durch den in den südeuropäischen Weinbauzonen C1 und C 2 zulässigen Säurezusatz beheben lässt. Dem derzeit vorliegenden Vorschlag zufolge wird die Säuerung mit Weinsäure bei Vorerzeugnissen nach der Definition des EU-Rechts (z.B.. Most, angegorener Most oder Jungwein) mit 1,5 g/l und bei Wein mit 2,5 g/l möglich sein. Offen ist noch ob dies kumulativ oder fraktionsweise gilt.

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

Wein im Klimawandel (Serie): Standorte

Wo wird Wein in Zukunft wachsen – und wo nicht?

50 Jahre Mainzer Weinbörse

Die bewegte Geschichte der Premium-Verkostung.

VDP-Vorverkostung

Die besten Weine der diesjährigen Weinbörse. Vorab probiert und für Sie bewertet.