Am 19.6.2002 hat die Mitgliederversammlung der VDP-Weingüter das Statut zur Klassifikation für Grosse Gewächse, bzw. Erste Gewächse und Klassifizierte Lagenweine verabschiedet. Damit bestehen nun für alle Betriebe die Grosse Gewächse erzeugen wollen verbindliche, einheitliche Rahmenbedingungen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen ist es den einzelnen Regionen jedoch freigestellt höhere Anforderungen abzustecken. Grundlegende Inhalte des Statuts sind die Stufen der Klassifizierung: Grosses Gewächs/Erstes Gewächs, dem folgen die klassifizierte Lagenweine und die Basis bilden Guts- und Ortsweine. Die Grossen Gewächse stammen immer aus klassifizierten Lagen, sind trocken ausgebaut und dürfen erst ab September des der Lese folgenden Jahres, bei Rotweinen des zweiten auf der Lese folgenden Jahres, vermarktet werden. Der Hektarhöchstertrag ist auf 50hl/ha begrenzt, Handlese ist verpflichtend. Außerdem dürfen die Grossen Gewächse nur nach traditionellen Verfahren hergestellt werde, die Anwendung »neuer« oenologischer Verfahren, wie z.B. die Mostkonzentration ist nicht gestattet. Eine vom Bundesvorstand erlassene Ausstattungsverordnung soll schließlich für einen einheitlichen Auftritt sorgen.