EU-REFORM: Schlimmeres verhindert

(hp) Der Agrarrat der Europäischen Union hat am 19. Dezember 2007 nach zähem Ringen eine Einigung über die Reform der bestehenden Weinmarktordnung beschlossen.

Der deutschen Verhandlungsführung ist es weitgehend gelungen, ihre Kernforderungen durchzusetzen. »Mehr Licht als Schatten«, enthalte der gefundene Kompromiss, betonte der Präsident des Deutschen Weinbauverbands, Norbert Weber. So bleibe es bei den Anpflanzrechten (Liberalisierung erst nach 2015) und den Weinbereitungsverfahren im Wesentlichen beim Alten.

Die Anreicherung mit Saccharose, die in mehr als zwanzig Mitgliedstaaten angewendet würde, bleibe im Kern ebenso erhalten, wenngleich mit etwas veränderten Möglichkeiten der Erhöhung der Alkoholgehalte, wie das deutsche Wein- und Bezeichnungsrecht mit seiner parallelen Hierarchie aus Lagen- und Qualitätsbezeichnungen.

Finanzielle Mittel

In der Frage, wie in Zukunft die finanziellen Mittel verwendet werden sollen, herrschte offensichtlich Einigkeit, dass die bisherigen Destillationsmaßnahmen, die große Summen verschlungen hatten, nach einer Übergangszeit auslaufen werden und die EU-Gelder in Zukunft in größerem Umfang für Struktur verbessernde Maßnahmen verwandt werden.

Als großen Erfolg wertet es Norbert Weber, dass es der Bundesregierung in den zähen Verhandlungen gelungen ist, dem Ministerrat die Zusage abzuringen, »dass sich in der Etiket¬tierung für die deutschen Weine nichts ändern wird«. Wie sich die gefassten Beschlüsse zur EU-Weinmarktreform insgesamt auf den deutschen Weinbau auswirken werden, lasse sich erst nach einer umfassende Sichtung bewerten.

Ausgabe 9/2024

Themen der Ausgabe

Wein im Klimawandel (Serie): Standorte

Wo wird Wein in Zukunft wachsen – und wo nicht?

50 Jahre Mainzer Weinbörse

Die bewegte Geschichte der Premium-Verkostung.

VDP-Vorverkostung

Die besten Weine der diesjährigen Weinbörse. Vorab probiert und für Sie bewertet.