BWG Wonnegau/Hengst GmbH Schlagabtausch

(hp) Mit einer mehrstündigen Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Mainz ging am 19. Juni der Rechtstreit zwischen der Winzergenossenschaft BWG Wonnegau und der Hengst GmbH, Monsheim, in die zweite Runde. Vorgeschichte des Streits, der in der Region für erhebliche Aufregung sorgt, ist die im August 2007 erfolgte fristlose Kündigung der Geschäftsbesorgungsverträge der Hengst GmbH durch die BWG Wonnegau. Ein neuer Vorstand unter dem Vorsitzenden Dr. Gerhard Schilling, der erst kurz zuvor in sein Amt gewählt worden war, hatte seinerzeit der Hengst GmbH in mehreren Fällen ein Geschäftsgebaren zum Nachteil der Winzergenossenschaft vorgeworfen. Unter anderem sollen zu hohe Provisionen und Weine zum Nachteil der Genossenschaft vermarktet worden sein. Die Zeugenvernehmungen förderten zum Teil widersprüchliche Aussagen zutage. Ein Prüfer von Genossenschaftsseite errechnete anhand eines hypothetischen Rechenbeispiels einen Schaden zu Lasten der Genossenschaft von etwa 200.000 Euro in 2004. Die Genossenschaft will der Hengst GmbH für die erfolgte fristlose Kündigung eine Entschädigung von etwa 100.000 Euro bezahlen, die Forderungen der Hengst GmbH belaufen sich auf rund 1,2 Mill. Euro. Eine Entscheidung hat das Gericht für den 31. Juli angekündigt.

Ausgabe 9/2024

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