Geschmacksfrage

Nach jahrelangem Rechtsstreit französischer Winzer mit dem deutschen Discounter Aldi stellt der Europäische Gerichtshof nun klar, dass ein Sorbet, das Champagner enthält, auch »Champagner Sorbet« heißen darf.

Ob allerdings das 2012 von Aldi verkaufte Dessert diesen Ansprüchen genügt, muss der Bundesgerichtshof beurteilen. Der Streit geht also weiter und das, obwohl sich das umstrittene Sorbet nur einmalig, als Aktionsartikel zu Weihnachten 2012, im Aldi- Sortiment befand.

Im Kern geht es um die Verwendung der geschützten Bezeichnung »Champagne«. Das von Aldi Süd verkaufte Sorbet enthielt zu zwölf Prozent Champagner. Der französische Winzerverband CIVC (Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne) sah dennoch EU-Recht verletzt und klagte mit der Begründung, Aldi hätte sich zu Unrecht des exklusiven Images der Champagne bedient.

Für den Europäische Gerichtshof ist das nur bedingt der Fall, so dass nun der Bundesgerichtshof die ihm vorgelegten Beweisen nun prüfen muss. Dabei sei die »im Sorbet enthaltene Menge an Champagner ein wichtiges, aber kein ausreichendes Kriterium«. Entscheidend sei, dass das Produkt als »wesentliche Eigenschaft einen hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack hat«.  jw

Ausgabe 9/2024

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Wo wird Wein in Zukunft wachsen – und wo nicht?

50 Jahre Mainzer Weinbörse

Die bewegte Geschichte der Premium-Verkostung.

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Die besten Weine der diesjährigen Weinbörse. Vorab probiert und für Sie bewertet.