Wie die Verbände-Initiative – bestehend aus den sechs Trägerverbänden Bund Getränkeverpackungen der Zukunft BGVZ, Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierte Getränkeverpackungen AKÖG, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE, Deutscher Brauer-Bund DBB, Handelsverband Deutschland HDE und Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke WAFG – mitteilt, habe die Getränke-Industrie und der Handel die erweiterte Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen am Markt etabliert.
Im Sommer 2016 hatten Getränke-Industrie und Handel im Bundesumweltministerium eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vorgestellt – nun ziehen die Trägerverbände eine positive Bilanz. Ob Wasser, Bier oder Erfrischungsgetränke: Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen hat die freiwillige Kennzeichnung komplett umgesetzt, die mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen soll.
Der Kern der Initiative: Die Verbraucher finden auf den Etiketten gesetzlich bepfandeter Flaschen und Dosen der teilnehmenden Unternehmen nunmehr die zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 €). Diese ergänzen das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), mit dem in Deutschland rechtskonform vertriebene pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen gekennzeichnet werden.
Teilnehmer decken Großteile der Märkte ab
Wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt, stehen die teilnehmenden Unternehmen, die gegenüber den Trägerverbänden eine förmliche Erklärung abgegeben haben, laut einer unabhängigen Studie inzwischen für rund 86 Prozent des betreffenden Marktvolumens. Der Großteil hatte demnach die Kennzeichnung bereits Ende 2017 auf allen Verpackungen umgesetzt. Darüber hinaus setzen weitere Akteure eine Kennzeichnung im Sinne der Initiative um, die damit eine hohe Relevanz auszeichne, heißt es weiter.
Unterstützt wird die Verbände-Initiative inzwischen von der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), die den am DPG-System teilnehmenden Erstinverkehrbringern ausdrücklich eine entsprechende Verbraucherinformation empfiehlt.
Unabhängig von der erfolgreich etablierten freiwilligen Kennzeichnung bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen treten ab 1. Januar 2019 neue gesetzliche Regelungen des Verpackungsgesetzes zur Kennzeichnung im Handel in Kraft. Diese sehen für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen sowie für Mehrweg-Getränkeverpackungen eine verpflichtende Kennzeichnung „Einweg“ bzw. „Mehrweg“ in der Verkaufsstelle vor.