Knapp ein Viertel der Befragten plant bis zu 99 Euro auszugeben, rund 30 Prozent bis zu 299 Euro und 11 Prozent bis zu 599 Euro. (Foto: Pixabay)
Knapp ein Viertel der Befragten plant bis zu 99 Euro auszugeben, rund 30 Prozent bis zu 299 Euro und 11 Prozent bis zu 599 Euro. (Foto: Pixabay)

Black Friday: Rund 20 Millionen Deutsche Käufer erwartet

Am 23. November findet bei vielen Händlern der Black-Friday-Verkauf statt. Verlief die Rabattschlacht hierzulande bislang hauptschlich online statt, beteiligt sich laut Marktforschung ebenso vermehrt der stationäre Handel daran. Aus diesem Anlass hat das Marktforschungsinstitut Ipsos eine repräsentative Erhebung durchgeführt. Das Ergebnis: Dieses Jahr kann wieder mit einem Rekordumsatz gerechnet werden; bereits jetzt plant ein Viertel der deutschen Bevölkerung an diesem Tag einzukaufen; insbesondere bei der Bevölkerung unter 30 Jahren ist der Black Friday fix eingeplant und bei dieser Gruppe haben sich 45 Prozent bereits entschlossen, diesen Tag für die Schnäppchenjagd zu nutzen; 

Die wichtigsten Fakten der Umfrage 

Knapp ein Viertel der Befragten plant bis zu 99 Euro auszugeben, rund 30 Prozent bis zu 299 Euro und 11 Prozent bis zu 599 Euro. 57 Prozent jener die den Einkaufstag bereits geplant haben und 48 Prozent der Unentschlossenen können sich vorstellen bis zu 300 Euro auszugeben. 39 Prozent der Haushalte mit Kindern planen einen Einkauf am Black Friday. Knapp 70 Prozent der noch Unentschlossenen stufen sich als Impulskäufer ein. Laut Statista sind gut 29,4 Prozent der Käufer bereit, ihre Ausgaben für Lebenmittel zu tätigen. Jene Käufer, die den Black Friday bereits geplant haben, gehen überwiegend strategisch vor: Mehr als 40 Prozent erstellen Einkaufslisten und verwenden Preisrechner. Aufgrund von deutlichen Preisreduktionen nutzen viele Konsumenten den Tag, um ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen. 

Black Friday als Marke beim Patenamt eingetragen

Die ersten Händler weisen bereits auf den Black Friday 2018 hin. Doch wie ist die aktuelle Rechtslage: Ist Black Friday inzwischen als Marke gelöscht? Müssen an der Aktion teilnehmende Händler noch einmal mit einer Abmahnwelle rechnen? Die aktuelle Rechtslage ist von hoher Relevanz für alle Einzelhändler, denn in Deutschland ist dieser Begriff seit Dezember 2013 als Marke eingetragen. Bereits im November 2017 gab es Widerstand gegen die Markeneintragung der international bekannten Verkaufsaktion. Der  Betreiber der Internetseite “Black-Friday.de”, Simon Gall, ging gerichtlich gegen die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong, vor, denn diese ist seit Dezember 2013 Inhaberin der Marke „Black Friday“. Die Betreiber der Webseite black-friday.de, die Gall-Performance-Marketing, erwirkte im November 2017 vor dem Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Markeninhaber. Diese einstweilige Verfügung ist rechtskräftig. Dadurch waren und sind alle Händler, die über das Händlerportal www.black-friday.de die Rabattaktion nutzen, zunächst rechtlich gegen etwaige Abmahnungen der Super Union Holdings abgesichert.

Abmahnungen sind jedoch nicht auszuschließen. 2016 löste die Super Union Holdings eine Abmahnwelle aus, indem sie – ziemlich direkt nach der Verkaufsaktion – im großen Stil Abmahnungen verschickte.

Herkunft des "schwarzen Freitag"

Black Friday (englisch Schwarzer Freitag) wird in den Vereinigten Staaten der Freitag nach Thanksgiving genannt. Da Thanksgiving immer auf den vierten Donnerstag im November fällt, gilt der darauffolgende Black Friday als Start in ein traditionelles Familienwochenende und als Beginn der Weihnachtseinkaufsaison. Während der Black Friday in den USA hauptsächlich vor Ort in den Geschäften und Filialen der Einzelhändler stattfindet, werden in Deutschland die meisten Rabatte zwar immer noch vorwiegend online angeboten. Der Anteil des stationären Handels am "schwarzen Freitag" nimmt laut Marktforschern aber stetig zu.

 

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.