Heißes Eisen Nettolohnoptimierung
Heißes Eisen Nettolohnoptimierung

Im Fokus: Heißes Eisen Nettolohnoptimierung

Heißes Eisen Nettolohnoptimierung

Seinen Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsbefreite Zuschläge auszahlen zu können, schafft Motivation und Bindung und ist doch zugleich ein heißes Eisen. Wie gehen Gastronomen mit dem Thema Nettolohnoptimierung um? Und welche Potentiale bietet sie? fizzz hat sich umgehört.

Text: Jan-Peter Wulf

Seinen Namen will der Gastronom nicht in diesem Beitrag lesen. „Nettolohnoptimierung ist ein heikles Thema“, erklärt er uns. Die Möglichkeiten, die rechtlich eingeräumt werden, sind zwar mit Paragraphen versehen und insofern unstrittig, und doch verbreitet das Thema ein Odium der Sünde um sich. Die Tatsache, dass jeder Euro, der durch diese Maßnahmen dem Arbeitnehmer „brutto für netto“, also ohne Abzüge zufließt und folglich keinen Teilbetrag für den Fiskus und die Sozialkassen erwirtschaftet, erscheint unmoralisch. „Allein der Gedanke daran scheint schon sträflich zu sein“, kommentiert der anonyme Gastronom.

 

Goodie, nicht Ersatz

Dabei nutzt man Nettolohnoptimierung in seinen Betrieben keinesfalls, um den Lohn des Mitarbeiters senken und möglichst viel Geld am Staat vorbei lenken zu können, sondern als On-top-Leistung für das wertvollste Gut des Hauses, das Team: „Wir verstehen das als Goodie auf Basis eines vernünftigen Gehalts, nicht als dessen Ersatz. Wir suchen Unterstützungsmöglichkeiten für unsere, großenteils jungen, Mitarbeiter, die ihnen zugutekommen, damit sie netto mehr in der Tasche haben.“ Gefunden hat man dafür schon so einiges, von Reisekostenzuschüssen über Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bis zur Teilübernahme des Gelds für die Kita. Vieles Weitere wäre möglich, zum Beispiel auch, Werbung für den Betrieb an den Fahrzeugen der Mitarbeiter anzubringen, dafür könnte man ihnen steuerfreie Zuschläge auszahlen. Darauf verzichtet man allerdings. Weder würde es zur Marke passen noch jedem motorisierten Angestellten schmecken: „Man muss sich immer fragen: Was will der Mitarbeiter und was macht Sinn für den Betrieb? Es darf auch nicht zu kompliziert werden, weil sonst der Verwaltungsaufwand zu hoch wird.“

 

Ein Instrument der Motivation

„Nettolohnoptimierung ist ein Instrument der Motivation. Es hilft mir, Mitarbeiter zu binden, wenn ich ihnen damit ein Mehr und nicht ein Anstatt biete.“ Sagt einer, der sich mit der Materie gut auskennt, in der Theorie wie in der Praxis: Erich Nagl ist heute Steuer-Experte für Hotellerie und Gastronomie bei der ETL Adhoga in Berlin und hat zuvor selbst namhafte Betriebe wie das „Café am Neuen See“ oder den Club „Adagio“ geleitet. Er findet: „Es braucht Empathie: Welche Maßnahmen passen zur Lebenszeit meines Mitarbeiters?“ Ein Restaurantleiter über 50 Jahre ist vermutlich weniger daran interessiert, dass ein Teil der Kindergarten-Kosten mitgetragen werden kann. Vielleicht sprechen ihn aber die so genannten „gesundheitserhaltenden Maßnahmen“ von bis zu 500 Euro pro Person und Jahr für Massagen, Fitnesskurse und andere Leistungen an? Sollte es zu Krankheit oder einem Unglücksfall kommen, können einmalig 600 Euro pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei angerechnet werden. Auch Kleinvieh macht Mist: Die, schönes deutsches Verwaltungswort, „Kassenfehlbetragsentschädigung“ von maximal 16 Euro im Monat, pauschal ausgezahlt, ist ein Brutto-gleich-Netto-Lohnplus und gibt dem Mitarbeiter Schutz gegen im Eifer des Gefechts entstandene Abrechnungsfehler. Aber auch dem Arbeitgeber: Liegt der Fehlbetrag darüber, kommt – wenn so vertraglich vereinbart – der Mitarbeiter dafür auf und wird vermutlich aufmerksamer beim Bonnieren agieren, als wäre es am Ende nicht sein Problem.

 

Nettolohnoptimiert und steuerfrei von zu Hause arbeiten

Zuschläge für Heimarbeit, wie sie im Rahmen der Nettolohnoptimierung nach aktuellem Stand der Gesetze mit pauschal maximal zehn Prozent des Grundlohns ausgezahlt werden können, sind für Service-Mitarbeiter und die Küche vermutlich irrelevant. Für „gastferne“, administrative Tätigkeiten sind sie aber durchaus denkbar: Computer und Software können in Form einer „Nutzungsüberlassung“ ausgeliehen werden, und zwar auch dann, wenn sie mehrheitlich für private Zwecke verwendet werden. So kann von daheim z. B. die Homepage des Betriebs aktualisiert, die aktuelle Speisekarte erstellt oder der Schichtplan erneuert werden. Alexander Schwarz, Gastronom aus München („Couch Club“, „Niederlassung“), hat Mitarbeitern für solche Zwecke schon Hard- und Software zur Verfügung gestellt. Auch Mobiltelefone bieten sich an, denn neben der Bereitstellung des Geräts lassen sich auch Telefonkosten mit pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens 20 Euro, übernehmen. „Als Gegenleistung wird dann der Kalender gecheckt und Reservierungsanfragen werden abgearbeitet“, so Schwarz. Bei allen Maßnahmen rät er jedoch zur genauen Überprüfung: Ist es tatsächlich eine Leistung für den Mitarbeiter oder entsteht ein „geldwerter Vorteil“, der nach dem Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“ am Ende nichts als Aufwand bedeutet?

 

Altersvorsorge spielt kaum eine Rolle

Mit einem Teilbereich der Nettolohnoptimierung beschäftigen sich noch viel zu wenige Betriebe, genauer: Viele (junge) Mitarbeiter haben das Thema nicht auf dem Schirm – die betriebliche Altersvorsorge. „Das bieten wir an, aber es wird kaum nachgefragt“, so der anonym bleiben wollende Gastronom. Auch Alexander Schwarz berichtet, dass die Möglichkeit, via Betrieb Einzahlungen in Rentenfonds vorzunehmen, bislang so gut wie kein Feedback erzeugt habe. 

Dabei können nach aktuellem Stand vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 Euro (Westdeutschland, Ost: 5.400 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei zurückgelegt werden. Immerhin. Erich Nagl empfiehlt Gastronomie-Unternehmern, die das Thema ins Auge fassen wollen, eine genaue Abstimmung mit dem Steuerberater, um zu überprüfen, welche Maßnahmen zulässig und aus Sicht sowohl des Unternehmens als auch des Mitarbeiters ratsam sind. Zusätzlich sollte mit einem Juristen überprüft werden, dass die Arbeitsverträge, in die etwaige Leistungen eingetragen werden, konform mit dem Stand der aktuellen Gesetzeslage gehen. Nagl: „Ich schlage ein eher schmales Register aus Leistungen vor, denn Budgets sind nicht unendlich und nicht jede Leistung macht Sinn. Habe ich zum Beispiel eine Tagesgastronomie und nur die Reinigungskraft würde von den Nachtzuschlägen profitieren und alle anderen nicht, brauche ich mich damit nicht zu beschäftigen.“

 

Lohnzuschläge bis 100 Prozent – steuerfrei

Frank Buchheister beschäftigt sich eingehend mit diesen Zuschlägen, denn seine vier „Road Stop“-Betriebe in Nordrhein-Westfalen fahren einen Großteil des Umsatzes am Wochenende, am Abend und in der Nacht ein. Gestaffelt nach Uhrzeiten fallen für sein Team attraktive Zuschläge auf den Lohn von bis zu 100 Prozent an – das ist eine Quasi-Prämie für besonders fitte (und die Kasse klingeln lassende) Mitarbeiter, denen man diese umsatzrelevanten Schichten bevorzugt zuteilt. Es schaffe Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, so Buchheister: „Bei geringerer Bruttokostenbelastung für uns erzielen die Mitarbeiter einen höheren Nettoerlös, der ohne Steuerlast direkt bei ihm ankommt. Unsere Leute sind motivierter und wir haben unsere Kosten besser im Griff.“

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fizzz 04/2024

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