Die Saisonarbeiter können jetzt eventuell auch noch beim verteilen der Pheromone helfen. Foto: Tamara Fränzle
Die Saisonarbeiter können jetzt eventuell auch noch beim verteilen der Pheromone helfen. Foto: Tamara Fränzle

Saisonarbeiter dürfen wieder einreisen

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte können damit in begrenztem Umfang wieder nach Deutschland kommen. Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.

Eine Meldung der konkret benötigten Saisonarbeitskräfte wird nicht über das BMEL, sondern über den Deutschen Bauernverband erfolgen. Hierzu gibt der Deutsche Bauernverband Anfang kommender Woche das konkrete Verfahren bekannt.

Laut Angaben des Bundesministeriums sind bis zum Einreisestopp rund 20.000 Arbeitskräfte bereits nach Deutschland eingereist. Bis Ende Mai werden jedoch etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt. Durch die Vermittlung von Helfern aus dem Inland und arbeitsrechtliche Flexibilisierungen konnte bereits viel erreicht werden. Zusätzlich sind die Betriebe aber auf Erntehelfer gerade aus dem Ausland angewiesen.

Im Einzelnen wurden folgende Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen vereinbart:

• Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.

• Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund. 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen.

• Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauerverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt (keine Einzelanreise).

• Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.

• Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen.

• Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen. Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden.

• Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden. -jb-

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen