Wespenspinne
Wespenspinne

Weniger Pflanzenschutzmittel, mehr Biotope

Einschränkung und Verbot von Pflanzenschutzmitteln und mehr »geschützte Biotope« sind die Schwerpunkte eines Konzeptpapiers zur Änderung der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung, das das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt vorgelegt hat.

Die geplanten Änderungen teilt das BMEL in vier »Kernelemente« auf.

Element 1 ist das nationale Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einem »Randstreifen « von 5 Metern zu »Gewässern hoher Ordnung «. Für »kleinere Gewässer« sieht das BMEL dagegen keine nationale Regelung vor.

Das 2. Element des Konzeptpapiers sieht die »Stärkung der Naturschutzgebiete« vor. In nationalen Schutzgebieten (Nationalparks, Naturschutzgebiete, Naturmonumente, Naturdenkmäler und »gesetzlich geschützte Biotope«) soll die Anwendung von Herbiziden und bienengefährlichen Insektiziden (»B-1-Mittel«) verboten werden. Für Fauna-Flora-Habitate (FFH) und Vogelschutzgebiete soll unterschieden werden. Liegen diese Flächen in Nationalparks und Naturschutzgebieten, sollen die Verbote auch dort gelten; für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen in diesen Gebieten hält das BMEL entsprechende Verbote »für nicht vertretbar«, da dies »das Aus für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeuten würde. Von Deutschlands Weinbergfläche liegen etwa 1.338 Hektar in FFH-Gebieten (davon mit 716 Hektar über die Hälfte am Stromberg in Nord-Württemberg) und etwa 9.725 Hektar in Vogelschutzgebieten, ein Großteil davon (4.487 ha) am Kaiserstuhl, wobei sich diese Schutzgebiete teils überschneiden.

Element 3 des BMEL-Konzeptes sieht die Ausweitung »geschützter Biotope« vor, unter anderem auf »Steinriegel« und »Trockenmauern«, wobei bei der Ausweisung strenge Kriterien angewendet werden sollen, zudem seien »Wirtschaftsflächen « auszuschließen.

Das 4. Element des BMEL-Konzepts sind Einschränkungen beim Glyphosat-Einsatz bis hin zum Verbot. So soll Glyphosat nur noch angewendet werden dürfen, »wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind«, gegen »Problemunkräuter « und auf »erosionsgefährdeten Flächen «. Sobald keine EU-Wirkstoffgenehmigung mehr bestehe und Abverkaufs- und Aufbrauchfristen verstrichen seien, soll Glyphosat nach dem Konzept des BMEL ganz verboten werden. (ha)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen