Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage von Saar-Winzer Florian Lauer (VDP-Weingut Peter Lauer, Ayl) abgewiesen und erklärt die Verpflichtung, Sektflaschen zu verkapseln, mit Argumenten des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs. »Das Urteil ist amüsant«, kommentiert Florian Lauer, der in Revision gehen möchte, die Entscheidung des Gerichts gegenüber WEINWIRTSCHAFT.
Lauer ist vor das Verwaltungsgericht Trier gezogen, nachdem die Weinkontrolle im Mai unverkapselte Sektflaschen beanstandete und es ihm an Begründungen für die rechtliche Verpflichtung mangelte. In einer Pressemitteilung des Trierer Gerichts wird das Urteil damit begründet, dass die »einheitliche Aufmachung von Schaumweinflaschen geeignet sei, den Verbraucher vor Verwechslungen/Täuschungen zu schützen«, indem die vollständige Schaumweinausstattung als Orientierungshilfe dient. Die traditionelle – sprich: verkapselte – Ausstattung trage zudem dazu bei, »die Hersteller von Schaumweinerzeugnissen zu schützen und zu einem fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern« zu führen.
Besonders am Herzen liegen Lauer jedoch Umweltschutzaspekte. Der Winzer hat ausgerechnet, dass eine Sektkapsel einen CO₂-Ausstoß von 48 Gramm zu verantworten habe. Der Verzicht auf die Kapsel bei allen in Deutschland produzierten Sekte könne demnach bei rund 350 Mill. Flaschen im Jahr zu einer CO₂-Einsparung von 16.800 Tonnen CO₂ führen. Die Umweltschutzargumente seien jedoch von der Rechtssprechung damit entkräftigt worden, dass man bei der Gesetzgebung den Umweltschutz in Form eines Verbots von Bleikapseln berücksichtigt habe.
»Es gibt keine eindeutige rechtliche Situation, es ist eher eine gesellschaftliche Frage«, teilt der Winzer zur Argumentation des Gerichts mit. Bei dieser, so Lauer, »ist die Frage, was man stärker gewichtet: Tradition oder die Notwendigkeit zum Klimaschutz«. Das Gericht argumentierte, dass die die Kapsel aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht nur Orientierung schaffe, sondern auch der Sicherheit diene. Dabei »sind Agraffen der eigentliche Schutz«, kommentiert Lauer und fügt an, dass dies »jedem Praktiker klar ist«.
Den Widerspruch zwischen Praxis und Theorie, der das Urteil charakterisiere, bezeichnet Lauer als Hybris. »Die Fehler des Urteils rechtfertigen die Revision«, so der Winzer. Aktuell bereitet er sich darauf vor, vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz Revision einzulegen. Er hofft, dass das Verfahren dort zugelassen wird. sw