Die Unterschriftensammlung der Initiative "ProBiene" wird vorerst ausgesetzt (Foto: Joost - AdobeStock.de
Die Unterschriftensammlung der Initiative "ProBiene" wird vorerst ausgesetzt (Foto: Joost - AdobeStock.de

"Pro Biene" setzt Unterschriftensammlung vorerst aus

Die Träger des Volksbegehrens Artenschutz haben am 15. Oktober 2019 ein von der baden-württembergischen Landesregierung vorgelegtes Eckpunktepapier für mehr Artenschutz anerkannt und wollen ihre Unterschriftensammlung bis Mitte Dezember aussetzen. Als Bedingung fordern die Initiatoren eine Konkretisierung der Gesetzesinitiative bis Mitte Dezember, die Zustimmung der Landtagsfraktionen der Grünen und der CDU sowie der Bauernverbände zu dem Vorhaben und die Beteiligung der Träger des Volksbegehrens an der Ausformulierung des Gesetzentwurfs. Grund für das Einlenken ist der Gegenentwurf, auf den sich die grün-schwarze Landesregierung geeinigt hat.

Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in der Landespressekonferenz mitteilte, hätten sich Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) und Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) auf einen Alternativvorschlag verständigt. „Es waren gute und intensive Gespräche, und wir haben einen Weg gefunden, der sowohl die biologische Vielfalt stärkt als auch die bäuerliche Landwirtschaft mit ihrer regionalen Erzeugung sichert“, erklärten die beiden Fachminister. 

Der Gegenentwurf der Landesregierung findet auch Unterstützung beim Landesnatur-schutzverband Baden-Württemberg (LNV), dem Dachverband von 33 Naturschutzvereinen in Baden-Württemberg. Der Verband begrüßt die von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes „Rettet die Bienen“.  Als erfreuliches Signal wertet der LNV, dass die Träger des Volksbegehrens dieses Eckpunktepapier im Grundsatz anerkennen und die Mobilisierung für das Volksbegehren bis Mitte Dezember aussetzen.

Der LNV fürchtet , dass das Durchfechten des Volksbegehrens das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz längerfristig belasten könnte. Dabei seien beide Partner aufeinander angewiesen, heißt es in einer aktuellen Meldung des LNV. Die vorgelegten Eckpunkte der Landesregierung entsprächen weitgehend den Inhalten, die sich der LNV als Alternative zum Volksbegehren gewünscht habe.

„Die Anliegen des Volksbegehren sind absolut berechtigt“, betont Gerhard Bronner, LNV-Vorsitzender. „Mit der konkreten Umsetzung in einen Gesetzestext hatten wir jedoch Schwierigkeiten“. Deshalb hatte sich der LNV nicht am Volksbegehren beteiligt. -hk-

 

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