Versicherungsbeihilfen: Die Frist läuft

Wer dieses Jahr eine finanzielle Unterstützung für eine Versicherung vor wetterbedingten Ernteverlusten beantragen möchte, muss sich beeilen – zumindest in Baden-Württemberg. Dort müssen die Anträge für eine Beihilfe bis 1. März abgegeben sein.
Wichtig ist, dass Neuverträge erst abgeschlossen werden dürfen, wenn ein Antrag bewilligt wurde. Gefördert werden »Versicherungen des Fruchtertrages« gegen die Risiken Starkfrost, Sturm oder Starkregen, einzeln oder in Kombination, mit bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie, bei einem Höchstversicherungswert von 30.000 Euro pro Hektar Weintrauben.
Mehr Zeit kann man sich in Bayern lassen, dort müssen die Anträge bis spätestens zum 15. Mai eingereicht werden. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg können Neuverträge aber schon vor Antragstellung abgeschlossen werden. Gefördert werden Verträge gegen Schäden durch Hagel, Sturm, Starkfrost oder Starkregen, wobei mindestens gegen zwei Risiken versichert sein muss. Die Förderung beläuft sich auf 50 Prozent der Versicherungsbeiträge, bis maximal 100.000 Euro. Die Höchstversicherungswerte werden in Rahmenverträgen mit Versicherungsunternehmen festgelegt. In Bayern werden nur Versicherungen gefördert, die mit Unternehmen abgeschlossen wurden, die eine solche Rahmenvereinbarung mit dem Land abgeschlossen haben. Dies gilt auch für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wobei es in diesen Ländern in den Vereinbarungen mit den Versicherungsunternehmen vor allem um die Datenübermittlung der Versicherer an die Behörden geht.
Noch mehr Zeit hat man in Rheinland-Pfalz. Dort wäre laut Landesverordnung zwar der 15. April der letzte Abgabetermin für den Antrag, doch aktuell befinde man sich »noch in der abschließenden Konzipierung der geplanten Förderung«, heißt es aus dem zuständigen Ministerium. Wenn die Förderkriterien feststehen, wird ein entsprechendes Antragsformular und Merkblatt zur Verfügung gestellt. Man geht davon aus, dass ab Juli Anträge gestellt werden können.
2022 wurden in Rheinland-Pfalz Verträge, die mindestens gegen die beiden Risiken Hagel und Frost absichern, mit bis zu 80 Prozent der Prämie bezuschusst, maximal mit 300 Euro pro Hektar. Die Förderung wurde auch für vor Bewilligung abgeschlossene Neuverträge gewährt.

Übersicht der Länderprogramme

Bundesland

Antrag 2023
bis

Abschluss Neuverträge

Versicherung gegen
Schäden durch

Förderung der Versicherungsbeiträge

Infoseiten WWW
(Kurzlinks)

Bayern

15.05.23

Vor Bewilligung
möglich

Hagel, Sturm, Starkfrost,Starkregen
(mind. 2 Risiken)

50%, bis 100.000 Euro, max. Versicherungssumme lt. Rahmenvertrag

https://t1p.de/vklyx

Baden-Württemberg

01.03.23

Erst nach Bewilligung möglich

Starkfrost, Sturm, Starkregen

50%, Versicherungssumme max. 30.000 €/ha

https://t1p.de/jcacl

Rheinland-Pfalz

ab 7/23

Vor Bewilligung
möglich*

Mindestens Hagel + Frost*

80%, max 300 € /ha*

https://t1p.de/t12b1

* Rheinland-Pfalz: Bedingungen 2022
Kein Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr

ddw 06/24 vom 22. März 2024

Themen der Ausgabe

Architektur

Die Vinothek als Wohlfühlort

Interview

ddw im Gespräch mit Katrin Mohr, Bauberaterin bei der LWK Rheinland-Pfalz

ProWein 2024

Nachbericht – Neuigkeiten, Trends und Auszeichnungen