Zulassungs-Verlängerung für Glyphosat noch offen

Am 14.10. sollte über dem Kommissionsvorschlag entschieden werden, Glyphosat für ein weiteres Jahr, bis 15. Dezember 2023, übergangweise zuzulasssen. Bei der im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF)waren die Befürworter des Vorschlages zwar in der Überzahl, es kam aber keine so genannten »qualifizierte Mehrheit« für oder gegen den Vorschlag zustande.
Gegen die Verlängerung stimmten Kroatien, Luxemburg und Malta, Deutschland, Frankreich und Slowenien enthielten sich.
Nun soll im SCoPAFF-Berufungsausschuss entschieden werden. Die Abstimmung dort dürfte aller Voraussicht spätestens in drei Wochen angesetzt werden. Sollte es hier seitens der EU-Länder erneut keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, kann die Kommission ihren Zulassungsvorschlag umsetzen. Sollte eine qualifizierte Mehrheit gegen die Weiterzulassung stimmen, läuft die Zulassung am 15. Dezember aus.
Eigentlich sollte schon in diesem Jahr entschieden werden, ob Glyphosat in der EU weiter regulär zugelassen wird. Die dazu notwendige Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird aber wahrscheinlich erst im Juli 2023 vorliegen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klargestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend »nicht gerechtfertigt« sei, worauf der Kommissionsvorschlag der befristeten Weiterzulassung beruht.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellte noch mal klar, dass die Anwendung von Glyphosat in Deutschland auf jeden Fall ab 2024 verboten werde, unabhängig von der Entscheidung in Brüssel.
Die Bundesregierung begründe ihre Enthaltung damit, dass der EU-Kommission bei der formal-administrativen Verlängerung der Glyphosatzulassung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg gestanden werden dürfe. Die Verlängerung sei auch notwendig, um »die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht­Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten«. Schließlich solle eine fachliche Entscheidung nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein.
Sie habe die EU-Kommission aber auch darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müsse.

 

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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