Die EU plant die Regelungen für geografische Angaben zu überarbeiten. Unter Federführung der EFOW (European Federation of Origine Wines) in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Weinbauverband (DWV) wurde europaweit ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht, in dem sich die Organisationen von fast 200 geografischen Angaben (g.U. und g.g.A.) dazu positioniert haben.
»Die Erzeugerinnen und Erzeuger – das Herz der herkunftsbezogenen Weinerzeugung – fordern den Erhalt der Sektorspezifität! Die Verwaltung unserer Herkünfte, unseres Terroirs, muss im Agrarrecht bleiben«, so DWV-Präsident Klaus Schneider. Nach Auffassung der unterzeichnenden Organisationen und des DWV sind die Herkünfte ein agrarpolitisches Instrument. Deshalb befinden sich die Regelungen zur Verwaltung in der Gemeinsamen Marktordnung (VO (EU) 1308/2013), die auch alle wesentlichen weiteren Regelungen für den Anbau, Ausbau und die Vermarktung von Weinen enthält. »Einheitliche Regeln zum Geoschutz in Europa unterstützen wir, aber nur in einer Verordnung – der uns bekannten GMO«, betont Schneider. »Wir lehnen die Neufassung und Ausgliederung in eine neue Verordnung ab.«
Aus dem gemeinsamen Schreiben geht das Problem der Splittung hervor: »Der Vorschlag der Kommission würde dazu führen, dass sich einige unserer Regelungen in der GMO befänden (Definitionen der geografischen Angaben, Kontrollen, traditionelle Begriffe, Mengenmanagement, Preisindikatoren), während ein anderer Teil in die horizontale Verordnung über geografische Angaben eingefügt würde (Verfahren, Schutz, Erzeugergemeinschaften). Dies wäre ein strategischer Fehler, da der EU-Weinmarkt sich durch seine Qualitätspolitik mit spezifischen Regulierungsinstrumenten auszeichnet (2/3 der EU-Weine sind Weine mit geografischen Angaben).«
DWV-Generalsekretär Christian Schwörer ergänzt zu dieser Kernaussage: »Für die Branche war es in der Regel vorteilhaft, wenn unsere weinbaupolitischen Themen, beispielsweise zum Anbau, Geoschutz und dem Bezeichnungsrecht im Rahmen der GMO verhandelt wurden. Die neue Verordnung wäre eine offensichtliche Schlechterstellung der Branche, der wir nicht zustimmen werden.« Der DWV betont zudem, dass der Geoschutz für Weinerzeugnisse bereits besonders strengen Anforderungen unterliegt. Bei Angabe einer g.U. muss der Wein beispielsweise zu 100 Prozent von Reben der entsprechenden Flächen stammen. Diese strenge Herkunftsanforderung gilt hingegen nicht für alle Erzeugnisse im vorliegenden Entwurf dieser horizontalen Verordnung. Eine neue Verordnung könnte bedeuten, dass dieses qualitätssichernde Herkunftskriterium in Zukunft nicht hinreichend berücksichtigt werden könnte.
»Bei der sogenannten Geoschutzreform geht es aus unserer Sicht nicht nur um die Weiterentwicklung der Verwaltung und des Schutzes der Herkünfte im Bereich Wein. Vielmehr sehen wir hier die gesamten bisherigen sektorspezifischen Regelungen in Gefahr! In Deutschland sind alle traditionellen Anbaugebiete und auch die Landweingebiete geografische Angaben im Sinne des Geoschutzes – unsere Betroffenheit wäre immens«, erklärt Schwörer. »Alle deutschen Schutzgemeinschaften haben das Schreiben an das EU-Parlament unterzeichnet! Wir fordern daher, dass auch das BMEL hier seine Position überdenkt und endlich unsere nationalen Erzeugerinnen und Erzeuger unterstützt!«