»Schein-Öko« soll verboten werden


Dem »Green-Washing«, der Öko-Schönfärberei, geht es an den Kragen. Das hat jüngst die Deutsche Bank zu spüren bekommen: Gegen ihre Investment-Tochter läuft ein Strafverfahren der amerikanischen Börsenaufsicht, weil sie nicht so »grün« agierte, wie sie vorgab.
Die EU-Kommission plant nun für Europa eine Sanktionierung der Öko-Schönfärberei. Im Zuge der Überarbeitung der Bestimmungen zum Verbraucherschutz soll auch die UTP-Richtlinie über verbotene unlautere Geschäftspraktiken erweitert werden.
Auf jeden Fall unlauter, und damit verboten werden soll der Gebrauch von »Nachhaltigkeits-Siegeln«, die nicht auf nachvollziehbaren Kriterien basieren oder offiziell anerkannt sind. Unter Nachhaltigkeits-Siegel versteht die Kommission dabei freiwillige Kennzeichen, die ein Produkt, einen Prozess oder ein Unternehmen im Bezug auf Umwelt- oder Sozial-Aspekte hervorheben und promoten. Ebenfalls generell verboten werden sollen »Generische Umwelt-Aussagen«, für die ein Händler nicht nachweisen kann, dass sie »anerkannte hervorragende Umwelt-Leistungen« im Bezug zur Aussage belegen. Als »Umwelt-Aussage« definiert die Kommission dabei jede Aussage oder Darstellung, die nicht verpflichtend nach EU- oder nationalem Recht ist, die vorgibt oder andeutet, dass das Produkt oder der Händler einen positiven oder keinen Einfluss auf die Umwelt hat, oder der Einfluss auf die Umwelt geringer ist als der anderer Händler oder Produkte. Nach den Vorschlägen der Kommission ist damit nicht nur die Textform gemeint, sondern die gesamte Produktaufmachung: Bilder, Grafiken, Symbole, Etiketten sowie Namen von Marken, Produkten oder Unternehmen. Ein »ausdrückliche Umweltaussage« ist nach Kommissionsdefinition eine Aussage in Textform oder in einem Nachhaltigkeitssiegel, eine »generische Umweltaussage« ist eine ausdrückliche Umweltaussage in Textform, ohne dass die Vorgaben für die Aussage deutlich auf dem Produkt angegeben sind.
Als »anerkannte außergewöhnliche Umwelt-Leistungen« definiert die Kommission in ihrem Vorschlag, dass die Voraussetzungen für das EU-Umweltzeichen oder entsprechender nationaler Regelungen erfüllt sein müssen.
Auch ein »Pars pro toto« soll in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, also eine Umwelt-Aussage über ein Produkt, wobei nur ein Teil des Produktes dieser Aussage entspricht.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen