Von den 30 Mrd. Euro des Fonds für Wiederaufbauhilfe wurde ein Jahr nach der Katastrophe nur ein Bruchteil ausbezahlt oder genehmigt
Von den 30 Mrd. Euro des Fonds für Wiederaufbauhilfe wurde ein Jahr nach der Katastrophe nur ein Bruchteil ausbezahlt oder genehmigt

Fristverlängerung für Ahr-Hilfen

Die Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds für das Ahrtal wird um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Dies teilt das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mit. Wie die gesamte Landesregierung habe sich die auch für Weinbau zuständige Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt immer wieder bei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für diese Maßnahme eingesetzt.
»Es ist der richtige Schritt«, begrüsse Schmitt die neue Regelung, aus vielen Gesprächen mit Unternehmern, Winzern oder Landwirten sei ihr bewusst, wie komplex der Weg in die Zukunft sei, heißt es in der Pressemitteilung. »Denn es geht den Menschen im Ahrtal nicht um einen reinen Wiederaufbau. Es geht auch um zukunftsfähige und nachhaltige Konzepte für eine ganze Region.Zeitdruck ist dabei kontraproduktiv«, wird Schmitt zitiert,
»das geplante und nun entwickelte Konzept kann nun ohne den Druck der Antragsfrist, die die Menschen als ›erdrückend‹ beschrieben haben, umgesetzt werden.«
Zudem entspanne sich die Situation auch für Unternehmer, die bisher den Wiederaufbau noch nicht angehen konnten, weil Gutachten fehlten oder notwendige Bauarbeiten aus anderen Gründen noch nicht eingeleitet werden konnten.

Laut MDR wurden im August 2021 von Bund und Ländern in einem Fond für Wiederaufbauhilfe insgesamt 30 Mrd. Euro bereitgestellt; bis Juli 2022, ein Jahr nach der Katastrophe, waren aber lediglich 2,1 Mrd. Euro Hilfen aus dem Fonds bewilligt oder ausbezahlt.

Von den Versicherungen erhielten Betroffene bis dahin nach MDR-Angaben 8,5 Mrd. Euro, wobei ein Viertel der Versicherungsfälle zu diesem Zeitpunkt noch offen waren.

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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