u-label.com, die E-Label-Plattform der europäischen Weinerzeugerverbände
u-label.com, die E-Label-Plattform der europäischen Weinerzeugerverbände

Es kommt! Es bleibt? Es siegt? – Neues zum E-Label

Aufgrund der anstehenden Reform der LMIV herrscht Verwirrung hinsichtlich der Einführung und der Zukunft des »E-Labels«. ddw klärt in Abstimmung mit Generalsekretär Rechtsanwalt Christian Schwörer und Rechtsanwalt Matthias Dempfle vom Deutschen Weinbauverband auf.
Nährwert- und Inhaltsangaben werden zum 08.12.2023 für Wein zu obligatorischen Angaben. Die Angabe kann vollständig auf dem Etikett erfolgen oder elektronisch (»E-Label«), wenn der Brennwert auf dem Etikett angegeben wird. Die Möglichkeit der Nutzung eines »E-Labels« ist gesetzlich festgelegt und besteht ab dem 08.12.2023. Die Verwendung des »E-Labels« wird auf jeden Fall möglich sein. Derzeit kann aber nicht vorhergesagt werden, ob das »E-Label« in Zukunft durch einen neuen Rechtsakt – für den es noch keinen Entwurf und keinen Zeitplan gibt – wieder abgeschafft wird. Bis zu einer Aufhebung durch den europäischen Gesetzgeber ist das »E-Label« in Deutschland und Europa rechtssicher anwendbar.
Auch hinsichtlich der Angabepflicht der Zutaten gibt es erste Neuigkeiten. Die Europäische Kommission hat einen ersten offiziellen Entwurf des sehnlich erwarteten delegierten Rechtsaktes veröffentlicht. Dieser beinhaltet aber leider insgesamt nur wenige Regelungen zum Zutatenverzeichnis und bedauerlicherweise keine Übergangsvorschrift mehr. Der aktuelle Entwurf ist insoweit weniger erzeugerfreundlich als die bisherigen Entwürfe und sieht eine starre Frist für die Angabepflichten zum 08.12.2023 vor. Hinsichtlich einer praxistauglichen Übergangsfrist – für die sich der DWV mit allen Mitteln einsetzen wird – und den weiteren rechtlichen Vorgaben, sobald diese rechtssicher feststehen, werden ddw und DWV informieren. Eine Beteiligungsmöglichkeit – um eine bessere Übergangsfrist zu fordern – besteht (nach Anmeldung) in Form einer Konsultation bis zum 23.02.2023 (Kurzlink: t1p.de/elevn).
Es ist dringend erforderlich, dass Sie sich alle unmittelbar mit den obligatorischen Angaben auseinandersetzen. Sie müssen zum 08.12.2023 die Angaben entweder elektronisch mittels QR-Codes oder vollständig auf dem Etikett angeben. (cs/md)

QR-Code: Link zur Online-Konsultation der EU-Kommission
QR-Code: Link zur Online-Konsultation der EU-Kommission

ddw 06/23 vom 17. März 2023

Themen der Ausgabe

Analytik

Bestimmung von Restalkohol in alkoholfreien Weinen und Sekten

Alkoholfrei

Die finalen Ergebnisse der Weinnova-Studie

Marktforschung

Chancen und Potenziale für No-Low-Weine