In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Elften Gesetz zur Änderung des Weingesetzes für eine Beibehaltung der Begrenzung der Zulassung von neuen Rebflächen ausgesprochen. Die Quote von 0,3 Prozent der deutschen Rebfläche soll bis 2026 gelten. Laut geltender Fassung des Weingesetzes würde diese Quote dieses Jahr auslaufen.
Der Bundesrat begründet seine Forderung damit, dass Marktforscher seit Monaten von Umsatzeinbrüchen beim Konsum deutscher Weine berichten würden. Wein werde »als sogenanntes Verzichtsprodukt … nur noch mit Zurückhaltung konsumiert«. Mit einer Aufrechterhaltung der Begrenzung der Genehmigung von Neuanpflanzungen für weitere drei Jahre auf 0,3 Prozent der Referenzrebfläche soll nach Ansicht des Bundesrats einem Preisverfall auf dem Fassweinmarkt entgegengewirkt werden.
In dem dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf stimmt die Bundesregierung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verlängerung der Begrenzung zu. Sie verweist auf eine Pressemitteilung des Deutschen Weininstituts, laut der im Jahr 2022 der Absatz von Wein um 10 Prozent und der Umsatz um 6,5 Prozent sank, wobei heimische Anbieter überproportionale Mengenverluste und Umsatzrückgänge gegenüber Weinen aus dem Ausland zu verzeichnen hatten.
»Eine weitere Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 Prozent der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche innerhalb der Bundesrepublik kann einer Verschlechterung der Marktsituation entgegenwirken«, so die Bundesregierung.
Nach EU-Recht soll jährlich 1 Prozent der Gesamtfläche eines Mitgliedstaates für Neupflanzungen vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten können diese Neupflanzungsquote jedoch einschränken, um ein »erwiesenermaßen drohendes Überangebot« zu verhindern.