Wird oft als regionaltypische Spezialität vermarketet: »Mosel Trester«
Wird oft als regionaltypische Spezialität vermarketet: »Mosel Trester«

Aus für »Mosel-Trester«?

In Zukunft wird für Spirituosen zwischen zwei unterschiedlichen geografischen Herkunftsangaben unterschieden, der geschützten nach EU-Recht und der »geografischen Bezugnahme«. »Geografische Bezugnahmen« entsprechen den bisherigen Hinweisen auf Orte oder Regionen der Produktion. Eine entsprechende EU-Verordnung trat am 25. Mai in Kraft, die Bundesregierung will die »Alkoholhaltige Getränke-Verordnung« so schnell wie möglich an das neue EU-Recht anpassen.
Das Problem: »Geografische Bezugnahmen« dürfen nicht »gleichlautend« sein mit geschützten geografischen Angaben, nicht nur aus dem Spirituosenbereich, sondern auch aus dem Weinbereich. Die Verwendung einer geschützten Angabe aus dem Weinbereich setzt voraus, dass diese auch für Spirituosen geschützt ist, was möglich ist. So ist »Pfälzer Weinbrand« eine für Spirituosen geschützte Angabe, was die Verwendung der für Wein geschützten Herkunft »Pfalz« möglich macht.
Anders sieht es jedoch aus bei Produktbezeichnungen wie »Mosel-Trester«, »Nahe-Weinbrand« oder auch »Mosel Gin«. Nach Ansicht des Deutschen Weinbauverbandes könnte durch das neue Spirituosenrecht die weitere Verwendung der Namen von geschützten geografischen Angaben des Weinsektors »problematisch werden«, wenn sie nicht auch spirituosenrechtlich geschützt sind.
Der Deutsche Weinbauverband will sich gegen eine strenge juristische Auslegung einsetzen, und dafür, dass bisher verwendete herkunftsbezogene Bezeichnungen, wie etwa »Mosel-Weinbrand« oder »Nahe-Tresterbrand«, weiterverwendet werden können.
Andernfalls droht bei Verwendung der Begriffe die Verfolgung als Straftat, mit Geldbuße oder Haft bis zu einem Jahr. (ha)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen