Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbausteillagen erlaubt.
Wie die Behörde mitteilte, handelt es sich ausschließlich um Pflanzenschutzmittel, die bereits für die Anwendung mit Hubschraubern in Weinbausteillagen zugelassen oder nach § 18 des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt sind. Die genehmigten Mittel werden demnächst online sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dort werden auch die speziellen Auflagen und Anwendungsbestimmungen aufgeführt, die im Falle der Ausbringung mit Drohnen zusätzlich oder abweichend gelten.
Anforderungen
Mit Blick auf die generellen Bestimmungen für die Anwendung von Drohnen stellte das Bundesamt fest, dass bei der Anwendung ein Abstand von maximal 2 Meter über dem Bestand sowie eine Fluggeschwindigkeit von maximal 13 km/h einzuhalten seien. Die Anwendung dürfe nur mit Drohnen erfolgen, die automatisch fliegen könnten. Die vom Anwendenden vorgegebene Strecke, die Geschwindigkeit, die Höhe über dem Bestand sowie An- und Abschaltpositionen bei der Ausbringung müssten automatisch eingehalten werden können. Darüber hinaus müssen die Drohnen dem BVL zufolge mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sein, die in die »Liste des Julius Kühn-Instituts mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) « für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau eingetragen sind. Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen erfordere zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Behörden der Länder. Luftfahrtrechtliche Regelungen blieben hiervon unberührt und müssten beachtet werden.
»Endlich zieht auch Deutschland nach und verschafft unseren Winzern damit essenzielle Hilfe, denn die Bewirtschaftung von Steillagen im Weinbau ist auch heutzutage noch Schwerstarbeit und kann durch smarte Anwendungen deutlich erleichtert werden.«, so die weinbaupolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad. Pflanzenschutzmittel mit Drohnen auszubringen, sei nicht nur effizienter und präziser, sondern auch deutlich umweltschonender. Der standardmäßige Einsatz dieser Geräte für den Pflanzenschutz müsse daher endlich umfassend gewährleistet sein. (jk)