Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind nun zur Drohnenausbrinung zugelassen Foto: Porten
Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind nun zur Drohnenausbrinung zugelassen Foto: Porten

Pflanzenschutzmittel für Drohnenausbringung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Liste von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, die für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen, genehmigt sind.

Die Auflistung enthält auch die speziellen Auflagen und Anwendungsbestimmungen, die im Falle der Ausbringung mit Drohnen zusätzlich oder abweichend gelten; sie ist auf der Homepage des BVL sowie im Bundesanzeiger zu finden. Laut BVL waren im Mai dieses Jahres erstmals Fungizide für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen in Weinbau-Steillagen genehmigt worden. Es handele sich dabei ausschließlich um Produkte, die bereits eine Zulassung für die Anwendung mit Hubschraubern in Weinbau-Steillagen hätten.

Bei der Ausbringung der zugelassenen Präparate ist dem Bundesamt zufolge ein Abstand von maximal 2 Meter über dem Bestand sowie eine Fluggeschwindigkeit von maximal 13 km/h einzuhalten. Die Anwendung dürfe nur mit Drohnen erfolgen, die automatisch fliegen könnten. Die vom Anwender vorgegebene Strecke, die Geschwindigkeit, die Höhe über dem Bestand sowie An- und Abschaltpositionen müssten automatisch eingehalten werden können. Zudem müssten die Drohnen mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sein, die in der entsprechenden Liste des Julius-Kühn-Instituts (JKI) zu finden sind. Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen erfordere zusätzlich die Genehmigung der Länder, so das BVL. Luftfahrtrechtliche Regelungen blieben davon unberührt und müssten beachtet werden. (jk) 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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