Neue Folgenabschätzung gefordert

Die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten haben die Europäische Kommission aufgefordert, eine zusätzliche Folgenabschätzung für ihre Pläne zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes vorzulegen. Der entsprechende Beschluss wurde am 19. Dezember über einen informellen Mechanismus im Rahmen des Energierats ohne weitere Aussprache verabschiedet.
Wie die Nachrichtenagentur AgE berichtet, wird die Kommission aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten eine ergänzende Studie anzufertigen, die insbesondere die quantitativen Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU unter die Lupe nehmen soll. Neben der Versorgungssicherheit mit Nahrungs- und Futtermitteln sollen außerdem die Preisentwicklung und die zu erwartenden bürokratischen Belastungen für kleine und mittlere Betriebe einbezogen werden. Zusätzlichen Informationsbedarf sieht der Rat außerdem bezüglich der Auswirkungen eines Totalverbots in sensiblen Gebieten und bei Auflagen für den Einsatz im Forst sowie hinsichtlich alternativer Pflanzenschutzmittel.
Wie der Rat ferner erklärt, soll die Arbeit an »verschiedenen technischen Aspekten« des Kommissionsvorschlags von der zusätzlichen Folgenabschätzung nicht unnötig verzögert werden.
Nach Einschätzung der Minister ist eine ergänzende Analyse aber notwendig, da der ursprüngliche Vorschlag die langfristigen Folgen auf die Ernährungssicherheit in der EU nicht berücksichtigt und vor dem Krieg in der Ukraine und den Krisen der Energie-, Nahrungs- und Düngemittelpreise erstellt wurde.
Deutschland hat, wie Frankreich und Spanien, die Forderung nach einer zusätzlichen Folgenabschätzung nicht unterstützt. Die Bundesregierung ist eher für eine rasche Umsetzung der Kommissionsvorschläge. Es sei nicht im Sinne der Landwirtschaft, wenn eine erweiterte Folgenabschätzung dazu genutzt werde, die Pflanzenschutzmittel-Reduktionspläne zu verzögern, wird die Staatssekretärin Ophelia Nick von AgE zitiert. Die Landwirte bräuchten schnell Planungssicherheit darüber, wie etwa eine Halbierung der chemischen Wirkstoffmenge bis 2030 erfüllt werden solle.
Dem gegenüber »begrüßt« die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt die Forderung des EU-Ministerrates nach einer weiteren Folgenabschätzung. Schmitt befürchte, so heißt es in einer Pressemitteilung, wenn die ursprünglichen Pläne Realität würden, wäre dies allein durch das Totalverbot das Aus für die Landwirtschaft in »sensiblen Gebieten«, in denen knapp 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Rheinland-Pfalz liegen. Hinzu kämen unabsehbare Folgen für Erträge und Qualitäten in anderen Regionen durch das radikale Reduktionsziel.

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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