Glyphosat: EU-Verlängerung wahrscheinlicher

Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) stuft Glyphosat weiterhin als nicht krebserregend ein. Damit ist ein wichtiger Schritt getan im Verfahren um die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in der EU.

Wie die ECHA mitteilt, sei ihr Ausschuss für Risikobeurteilung (RCA) zu dem Schluss gekommen, die bisherige Risiko-Klassifikation von Glyphosat beizubehalten. Nach RCA-Einschätzung kann Glyphosat Augenschäden verursachen und ist giftig für Wasserlebewesen. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die Ergebnisse der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen nicht den Kriterien entsprächen, Glyphosat als krebserregend, erbgutverändernd oder reprotoxisch zu klassifizieren, auch sieht er keine Gefahr der Schädigung bestimmter Organe. Grundlage der Bewertung ist die CLP-Verordnung der EU über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, der europäische Umsetzung des »Globalen harmonisierten Systems der Klassifikation und Etikettierung von Chemikalien« (GHS) der UN.

Ausgewertet worden seien sowohl umfangreiche wissenschaftliche Daten als auch Kommentare während der Konsultationsphase Ende letzten Jahres, zu der »alle interessierten Kreise«, und auch Bürger, aufgerufen wurden »einschlägige Anmerkungen oder wissenschaftliche Informationen und Daten einzureichen«.
Die RCA-Einschätzung entspräche damit ihrer bisherigen von 2017 als auch dem Vorschlag der vier Mitgliedstaaten Schweden, Frankreich, Ungarn und Holland, die derzeit Glyphosat für die EU bewerten.
Bis Mitte August will die ECHA ihre Bewertung an die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermitteln, die ihre Einschätzung zu Glyphosat im Juli 2023 bekannt machen will. Auf Basis der Bewertungen der EFSA und der vier Mitgliedstaaten wird dann die EU-Kommission über die weitere Zulassung von Glyphosat entscheiden.

Ursprünglich sollte die EFSA-Bewertung bis Juli diesen Jahres vorliegen, die Behörde teilte aber erst kürzlich mit, dass sie aufgrund der großen Zahl von Antworten auf die im letzten Jahr eingeleitete eigene Konsultation ihre Bewertung erst im nächsten Jahr abgeben will.

Deshalb besteht für Glyphosat eine Zulassungslücke, da die derzeitige Zulassung von Glyphosat am 15. Dezember 2022 ausläuft.

Um den Zeitraum zu überbrücken, könnte die EU-Kommission die derzeitige Zulassung befristet verlängern, wenn absehbar ist, dass die Zulassungsvorrausetzungen erfüllt werden. Die ECHA-Bewertung steht dem nicht entgegen.

Das Verfahren um eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat geht auf einen Antrag dazu zurück, den eine Unternehmensgruppe 2019 gestellt hatte.

Der Deutsche Weinbauverband weist darauf hin, dass Verlängerung der Glyphosatzulassung auf EU-Ebene keinen Einfluss auf die Glyphosat-Anwendung in Deutschland habe, dass hieße, die bestehenden Anwendungsverbote würden weiter gelten bis Ende 2023, ab 2024 soll Glyphosat in Deutschland generell nicht mehr erlaubt sein.

 

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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