Eine neue Bürokratiewelle droht Landwirten und Winzern: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordert eine bundesweite Offenlegung aller Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln. Bestärkt sieht sich der Verband durch Urteile des Verwaltungsgerichts Mannheim. Dies hatte entschieden, dass in Wasserschutzgebieten im den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe (Baden-Württemberg) die Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht werden müssen. Grundlage ist die europäische »Aarhus-Konvention« von 1998, die Bürgern im Hinblick auf den Umweltschutz auch ein Informationsrecht einräumt, dass in §24 des Umweltverwaltungsgesetzes von Baden-Württemberg umgesetzt ist. Basierend auf den Urteilen hat der NABU in zehn weiteren deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzmittel-Anwendungen beantragt und angekündigt, auch dort zu klagen, wenn sein Anliegen abgelehnt werde.
