Kein Weinfehler, aber nicht gerne gesehen: Weinsteinausfall in der Flasche. Metaweinsäure beugt vor
Kein Weinfehler, aber nicht gerne gesehen: Weinsteinausfall in der Flasche. Metaweinsäure beugt vor

Metaweinsäure auf der Kippe

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt die Streichung von Metaweinsäure (E353) von der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Vorausgegangen war eine Neubewertung von zugelassenen Zusatzstoffen durch die EFSA, beauftragt durch die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE). Dafür hatte die GD SANTE zur Einreichung von technischen Daten aufgerufen. Da zur Metaweinsäure keine Daten eingereicht wurden, ging die EFSA davon aus, dass an der Beibehaltung der E-Nummer für Metaweinsäure kein Interesse bestehe. Nach Angaben des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) hat die GD SANTE auf ausdrückliche Interessenbekundung des Comité Vins (CEEV) eine neue Frist für Rückmeldungen hinsichtlich Metaweinsäure bis zum 30.11.2022 gewährt. Derzeit wird im Auftrag des CEEV ein Dossier mit Daten zur Verwendung von Metaweinsäure vorbereitet, um eine Wiederzulassung zu erwirken. Auch das BMEL habe sich an die Dienststelle der EU-Kommission gewandt und sich für die Aufrechterhaltung der Zulassung der Metaweinsäure ausgesprochen, damit die Sicherheit der Verwendung bestätigt wird.
Da die Weiterverwendung von Metaweinsäure unsicher ist, plädiert der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien für eine Initiative zur Zulassung von Kaliumpolyaspartat (KPA) – bisher nur für »konventionelle« Weine erlaubt – zur Weinstabilisierung auch für Bio-Weine.

ddw 06/23 vom 17. März 2023

Themen der Ausgabe

Analytik

Bestimmung von Restalkohol in alkoholfreien Weinen und Sekten

Alkoholfrei

Die finalen Ergebnisse der Weinnova-Studie

Marktforschung

Chancen und Potenziale für No-Low-Weine