Nach Angaben des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass dieses Jahr kein erhöhter Anreicherungsbedarf bestehe. Eine erhöhte Anreichung um bis zu 0,5 % vol. über die allgemeinen Werte (3 % vol. in Weinbauzone A, 2 % vol. in Weinbauzone B) ist nach EU-Recht in Jahren »mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen« möglich.
Wichtigste Basis für die Entscheidung, ob in Deutschland in einem Jahr außergewöhnliche Witterungsverhältnisse vorliegen, sind vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erfasste Abweichungen vom Monatsmittel bestimmter meteorologischer Werte (etwa Niederschlag, Temperatur, Sonnenscheindauer, relative Feuchte), die Einfluss auf Entwicklung und Fäulnis der Trauben haben.
Daneben können auch Extremwetterereignisse und massenhaftes Auftreten von Schadinsekten, wie etwa der Kirschessigfliege, eine Rolle spielen.