Weg frei für Senkung des Pauschalierungssatzes

Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung soll im nächsten Kalenderjahr von bisher 10,7 auf 9,5 Prozent sinken. Einem entsprechenden Gesetzentwurf zur »Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht« hat das scheidende Bundeskabinett zugestimmt. Im Gegensatz zum Referentenentwurf ist im Gesetzesvorschlag kein Automatismus mehr vorgesehen, um den pauschalen Vorsteuersatz jährlich anzupassen. Im Einzelnen sieht der Regierungsentwurf vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte künftig auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet wird. Vorgesehen sind laut der Vorlage zudem die jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag.
Sollte sich bei der Überprüfung des Durchschnittssatzes eine Anpassung ergeben, ist die Bundesregierung dem Entwurf zufolge verpflichtet, das Parlament im Rahmen des dann erforderlichen Gesetzgebungsvorhabens einzubinden.
Um eine Klage der EU-Kommission vom Tisch zu bekommen, soll der Gesetzentwurf noch vor dem Jahresende das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Nach bisherigem Zeitplan ist die Verabschiedung im Bundestag für den 3. Dezember vorgesehen. Der Bundesrat könnte sich am 17. Dezember mit den geplanten Änderungen befassen. (AgE)

(Update, 26.11.2021)

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag angenommen.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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