Der Durchschnittssatz der Vorsteuer für die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft soll im nächsten Jahr auf 9,5 Prozent sinken. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht vor. Derzeit beträgt der Satz nach §24 Umsatzsteuergesetz 10,7 Prozent.
Danach soll der Durchschnittssatz künftig jährlich bis 30. September neu festgelegt werden. Grundlage ist eine Berechnung des Bundesrechnungshofes. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia auf eine mögliche deutliche Reduzierung hingewiesen und dabei einen Wert von 9,6 Prozent genannt. Das Gesetzgebungsverfahren muss bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 zu gewährleisten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die geplante Absenkung des Durchschnittssatzes als nicht gerechtfertigt und begründet das mit einer unzulänglichen Berechnungsgrundlage. Sie beruhe auf der bisherigen Pauschalisierungsregelung, berücksichtige aber nicht die ab 1. Januar 2022 geltende Einschränkung auf Betriebe mit einem Gesamtumsatz von weniger 600.000 Euro. Schätzungen zufolge werden dadurch mehr als 10.000 Betriebe aus der Pauschalierung fallen.
Für Betriebe, die ihre Umsatzsteuer pauschalieren, bedeutet die Senkung der Vorsteuer-Pauschale bis zu 7.200 Euro höhere Abgaben pro Jahr.
(age)