Seit dieser Erntesaison hätten auch georgische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland einreisen und die Landwirte unterstützen können. Darauf hat die Staatssekretärin Beate Kasch die Verbände der Agrarwirtschaft in einem Schreiben aufmerksam gemacht.
Dieses Jahr hätten maximal 5.000 georgische Saisonarbeitskräfte in Deutschland arbeiten können - tatsächlich wurde nach Kaschs Angaben das Kontingent von deutscher Seite aus nur zu einem sehr geringen Teil in Anspruch genommen. Ein Grund sei auch, dasss viele Betriebe, die Saisonarbeitskräfte einsetzen, zu Beginn des Vermittlungsverfahrens für das Jahr 2021 in ihren Planungen bereits so weit vorangeschritten waren, dass sie das benötigte Personal auf anderem Wege rekrutiert hatten.
Die Bundesagentur für Arbeit habe im Juli eine weitere Vermittlungsabsprache mit der Republik Moldau getroffen, so dass – über die Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit – im nächsten Jahr neben Saisonarbeitskräften aus Georgien auch Saisonarbeitskräfte aus der Republik Moldau beschäftigt werden können. Mit der Ukraine sei die Bundesagentur noch in Verhandlungen. Informationen zu dem Verfahren der Vermittlung gibt die Bundesagentur auf ihren Webseiten: Kurzlink: t1p.de/s23x
