Mit dem neuen Programm GMOWi Energie werden ressourcenschonende Investitionen gefördert, aber nur wenn sie auf einer »Positivliste« stehen.
Die bisher bereits angebotene Investitionsförderung für Unternehmen der Weinwirtschaft wird im GAP-Strategieplan als Intervention »Materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente« mit zwei Teilinterventionen angeboten. Die Teilintervention 1 »GMOWi« enthält die bisher bekannten Fördermöglichkeiten. Neu ist die Teilintervention 2 »GMOWi Energie« In dieser Teilintervention können nur Maschinen und technische Anlagen ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro, entsprechend der verbundenen Ziele gefördert werden. Folgende Investitionsgegenstände fallen darunter:
Nr. | Investitionsgegenstand |
---|---|
1 | Kühlturm zur Kühlung von Maische, Most, Jungwein und Wein |
2 | Anschluss zur Grundwasserwärmepumpe zur Gär- und Weinkühlung |
3 | Kaltwassersatz mit mindestens 30 % Wärmerückgewinnung |
4 | Rohrbündelwärmetauscher zur Kühlung von Maische, Most, Jungwein und Wein |
5 | Nachtumluft mit Steuerung für Wein- und Flaschenlager |
6 | Crossflowfilter |
7 | Ionenaustauscher zur Weinsteinstabilisierung |
8 | Bag-in-Box-Füllmaschinen |
9 | KEG-Fässer und Reinigungs-/Abfüllsysteme für Mehrwegsysteme |
10 | CIP Reinigungsanlagen |
11 | Frequenzsteuerung |
Siehe dazu auch: 3 Fragen an…
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Weininvestitionsfoerderung-GMOW