Seite 1. Januar sollen Ärzte Krankschreibungen digital den Krankenkassen übermitteln
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Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für ihre Arbeitnehmer abrufen. Eine Papierbescheinigung ist seit 1. Januar für gesetzlich Versicherte nicht mehr vorgesehen. Bisher erhielten Arbeitnehmer in der Arztpraxis drei Bescheinigungen: eine für die gesetzliche Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber und eine für sich selbst. Jetzt erfolgt die Krankmeldung komplett elektronisch, wodurch Arbeitnehmer und Kassen entlastet werden sollen. Außerdem kann nun die Arbeitsunfähigkeit genau dokumentiert werden, was für eine mögliche Auszahlung von Krankengeld wichtig ist. Im Falle einer Störung der digitalen Übermittlung druckt die Arztpraxis Ersatz-Bescheinigungen aus, die vom Arbeitnehmer selbst an Krankenkasse und Arbeitgeber einzureichen sind. Nach wie vor gilt jedoch: Arbeitnehmer müssen sich beim Arbeitgeber krankmelden und vom Arzt spätestens ab dem vierten Tag krankschreiben lassen. Die eAU-Daten kann man über eine Ausfüllhilfe, wie etwa sv.net, abrufen.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen