Das Weingut Schloss Rattey in Mecklenburg-Vorpommern. In dem Bundesland dürfen 12,63 Hektar neue Rebflächen angelegt werden
Das Weingut Schloss Rattey in Mecklenburg-Vorpommern. In dem Bundesland dürfen 12,63 Hektar neue Rebflächen angelegt werden

Neue Rebflächen genehmigt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2022 deutschlandweit rund 289,62 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Beantragt wurden nach Mitteilung der BLE insgesamt rund 1.113 Hektar – rund 38 Prozent mehr als 2021.
Knapp 84 Prozent der genehmigten Neupflanzungen entfallen auf die klassischen Anbaugebiete mit geschützter Ursprungsbezeichung, knapp 48 Hektar auf Landweingebiete (g. g. A.) oder Gebiete ohne geschützte Herkunftsbezeichnung, davon gehen 12,63 Hektar nach Mecklenburg-Vorpommern.
Die meisten Genehmigungen gab es mit 208,47 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz. Weit dahinter liegen Baden-Württemberg mit 17,58 und Bayern mit 15,59 Hektar genehmigten Neupflanzungen. Auf Platz 4 folgt schon Mecklenburg-Vorpommern.
Bei den klassischen Anbaugebieten liegt Rheinhessen vorn, hier genehmigte das BLE rund 181 Hektar neue Rebflächen, in der Pfalz 20,5 Hektar. Dahinter folgt Württemberg, das mit 10,36 Hektar etwa 2 Hektar weniger neue Rebfläche wie Mecklenburg-Vorpommern genehmigt bekam.

Im Antragszeitraum (01.01. bis 28.02.) hat die BLE insgesamt 3.018 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten. Davon konnten 2.899 Anträge genehmigt werden. 104 Genehmigungen über insgesamt rund 20 Hektar wurden innerhalb der Monatsfrist zurückgegeben, da die genehmigte Fläche unter 50 Prozent der beantragten lag.

Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.  
Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurück geben.

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

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