Die im Jahre 2021 auslaufenden Genehmigungen von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen werden bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Die im Jahre 2021 auslaufenden Genehmigungen von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen werden bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Fristverlängerung für Pflanzrechte

Die im Jahre 2021 auslaufenden Genehmigungen von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen werden bis Ende Dezember 2022 verlängert. Wie der Deutsche Weinbauverband (DWV) mitteilt, wurde diese Vereinbarung während eines zwischen den EU-Institutionen und nach einem Treffen der europäischen Wein-Stakeholder mit der DG AGRI unter Leitung von Copa- Cogeca und zusammen mit CEEV, CEVI und EFOW getroffen.

Der DWV habe sich in den vergangenen Monaten auch für diese Verlängerung ausgesprochen, um im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie die notwendige Flexibilität zu erhalten. Laut Copa-Cogeca sollen gegen Erzeuger, die Genehmigungen für Neuanpflanzungen oder Wiederbepflanzungen besitzen, die im Jahr 2021 auslaufen und die von der Genehmigung keinen Gebrauch machen und auch die Verlängerung der Gültigkeit der Genehmigung bis Ende Dezember 2022 nicht in Anspruch nehmen wollen, abweichend von den geltenden Bestimmungen keine Sanktionen verhängt werden, sofern sie dies den zuständigen Behörden bis Ende Februar 2022 mitteilen.

Nach Angaben des DWV haben die Institutionen betont, dass es sich bei den Verlängerungen der Genehmigungen in den Jahren 2020 und 2021 um außergewöhnliche Maßnahmen inmitten der Covid- 19-Pandemie handele. Eine erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Pflanzrechte komme nicht mehr in Betracht, nicht nur, weil der Weinmarkt Anzeichen einer Erholung zeige, sondern auch, weil es an einer Rechtsgrundlage für eine weitere Verlängerung fehle. Die Veröffentlichung der entsprechenden EU-Verordnung, mit der die Verlängerung der Geltungsdauer der Pflanzungsrechte in Kraft gesetzt wird, wird demnächst erwartet. (ddw)

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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