Für Einschränkungen des geplanten Klimaschutzpaketes plant der Bund eine »Erschwerniszulage«.
Für Einschränkungen des geplanten Klimaschutzpaketes plant der Bund eine »Erschwerniszulage«.

Ausgleichszahlungen geplant

Nachdem der Umweltausschuss und der Ernährungsausschuss des Bundestages ihre Beratungen angeschlossen haben, scheint der Weg bis zur Verabschiedung des so genannten »Insektenschutzpaketes« zur Verabschiedung nun frei. Es wird damit gerechnet, dass die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Ende Juni durch den Bundestag und im September durch den Bundesrat verabschiedet wird. Die Behandlung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung soll ebenfalls im Juni im Bundesrat abgesegnet werden.
Die Beratung zog sich deshalb so lange hin, weil die Unionsfraktion unter anderem auf einen finanziellen Ausgleich drängte, sowohl nach dem Naturschutzgesetz als auch nach dem Pflanzenschutzrecht, wenn Landwirte die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einschränken müssen. Dieser Ausgleich kommt nun teilweise.
Zur Umsetzung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes im Rahmen des Insektenschutzes werde in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) von Bund und Ländern ein neuer Fördergrundsatz »Erschwernisausgleich Pflanzenschutz« geschaffen, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit. Der Fördergrundsatz werde Teil des Sonderrahmenplanes Insektenschutz. Zur Finanzierung sollen im Bundeshaushalt ab 2022 zweckgebunden zusätzlich 65 Mio. Euro veranschlagt werden. Dazu kommen noch 43 Mio. Euro von den Ländern, so dass der Fördertopf 106 Mio. Euro schwer ist.
Gefördert werden nach Angaben des BMEL Landwirte, deren Flächen von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die geplanten Änderungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sind; förderfähig sollen zusätzliche Kosten und Einkommensverluste sein.
Für den Weinbau von besonderer Relevanz sind dabei Pflanzenschutzeinschränkungen in Schutzgebieten und in Gewässerrandstreifen und das Glyphosat-Verbot ab 2024.
Die Höhe der Förderung – die als Zuschuss gewährt werde – bemesse sich nach der aufgrund betrieblicher Daten ermittelten Durchschnittsbelastung der Betriebe.
Den Bundesländern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die in dem Fördergrundsatz der GAK festgelegten Förderbeträge bei Vorliegen regional höherer Erschwernisse zu erhöhen.
Nach Zustimmung durch die Haushalts- und Koordinierungsreferenten des Bundes und der Länder, so das BMEL, werde umgehend die beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingeleitet.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen