Screenshot: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Screenshot: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Weinüberwachung 2021: Jede elfte Probe beanstandet

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz stellt in seiner jüngst veröffentlichten Bilanz zur Weinüberwachung 2021 zahlreiche Verstöße fest. So musste jede elfte Probe beanstandet werden, meist wegen Kennzeichnungsfehlern, teilweise jedoch auch wegen schwerwiegenderer Verstöße. Bei 4.698 Kontrollen wurden etwa 3.900 Proben untersucht, bei 85 davon (2,2%) wurden Grenzwertverstößte oder unzulässige Weinbehandlungen festgestellt.

Gerade die illegale Aromatisierung bleibt ein Problem, das sowohl heimische wie auch importierte Weine betraf. Exemplarisch wird unter anderem ein rheinland-pfälzischer Dornfelder genannt, der den Prüfern bei der Qualitätsweinprüfung durch die Landwirtschaftskammer als verdächtig auffiel, woraufhin dieser und weitere Weine des Herstellerbetriebs analysiert wurden und vier der untersuchten Erzeugnisse wegen Aromatisierung beanstandet wurden.

Auch bei Weinen eines spanischen Erzeugers, der bereits im Vorjahr aufgefallen war, wurden neben dem Aromaträgerstoff Triacetin auch synthetisch hergestellte Aprikosen- und Pfirsicharomen festgestellt. Die spanischen Behörden wurden entsprechend informiert.

Viele Kleinere Verstöße

Zudem wurden auch Verstöße bezüglich Über-Anreicherung, verbotener Anreicherung von Prädikatsweinen und Wässerung von Wein beanstandet, entsprechende Bestände mussten vernichtet werden und die Erzeuger wurden zu Geldstrafen vom Amtsgericht verurteilt.

Beanstandet wurde auch in mehreren Fällen, dass Erzeuger ihre Weine bereits vor der Erteilung der amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht hatten, auch unvollständige oder lückenhafte Weinbuchführung wurde mehrfach festgestellt, ebenso Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Perlwein bzw. Schaumwein. So gab es Produkte, die im bezeichnungsrechtlichen »Niemandsland« zwischen 2,5 (Obergrenze für Perlwein) und 3 (Untergrenze für Schaumwein) bar Kohlendioxidüberdruck lagen.

Auch bezüglich angeblicher Prämierungen gab es Beanstandungen wegen Verbrauchertäuschung, ebenso wie bei der unzulässigen Verwendung der Begriffe »Gutsabfüllung« und »Weingut« sowie in der Jahrgangskennzeichnung. Hier wurde in einem Fall gleich doppelt gegen die 85:15-Verschnittregel verstoßen – erst durch ein Weingut, welches einen Jahrgangswein mit 21,1 statt der erlaubten 15 Prozent Fremdanteil abgefüllt und als Fasswein – deklariert als unverschnitten – an eine Kellerei verkauft hatte. Der Wein wurde dann (unwissentlich) durch eben jene Kellerei mit weiteren Weinen und Süßreserve verschnitten, sodass am Ende ein Fremdanteil von 35,25 Prozent stand.

Im Bereich der aromatisierten weinhaltigen Getränke gab es Verstöße in Bezug auf angegebene Inhaltsstoffe oder irreführende Etikettierung, ein Zutatenverzeichnis, welches den Verbraucher vor Täuschung bezüglich der Inhaltsstoffe bewahren könnte, wird voraussichtlich erst ab Ende 2023 rechtlich vorgeschrieben sein, bis dahin bleibt eine gewisse Grauzone.

Erfreulicherweise wurden keine Grenzwertüberschreitungen bei Schwermetallen, Allergenen und Pestiziden festgestellt. Die meisten Beanstandungen (60 bei heimischen und 6 bei ausländischen Erzeugnissen) gab es aufgrund falscher Alkoholgehaltsangaben. RED

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

Christof Queisser

Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.