Der Gründer der Castel Gruppe wird zu hohen Steuernachzahlungen verurteilt (Logo: Castel)
Der Gründer der Castel Gruppe wird zu hohen Steuernachzahlungen verurteilt (Logo: Castel)

Schwere Steuerhinterziehung

Pierre Castel, Gründer der französischen Castel Group, ist in der Schweiz zu einer Steuernachzahlung und Geldstrafe von umgerechnet 424 Mill. Euro verurteilt worden. Wie das französische Weinmagazin Vitisphere berichtet, hat der lange Zeit in der Schweiz lebende, 96-jährige Milliardär den Steuerbehörden nicht mitgeteilt, dass er der Firmenchef der Castel-Gruppe ist und über eine Stiftung in Liechtenstein hohe Dividenden von 2007 bis 2009 erhalten hatte. 

Nach der Wahl des sozialistischen französischen Präsidenten François Mitterrand 1981 hatte Pierre Castel Frankreich verlassen und lebte von 1990 bis 2012 unter seinem zweiten Vornamen »Jesus« Castel in Genf, was ihm ermöglicht habe, der Aufmerksamkeit durch die Behörden etwa 30 Jahre lang zu entgehen.
Erst 2017 seien die beiden Identitäten als eine Person identifiziert worden. In ihrem Urteil vom 5. Juli 2022 berichteten die Behörden, »die Steuererklärungen von Herrn Pierre Castel unterschieden sich erheblich von den Elementen von Einkommen und Vermögen, die ihm von der Presse zugeschrieben wurden.« Der Schweizer Fiskus will nun den Gründer des Bier- und Weinkonzerns Castel und seiner zahlreichen Holdinggesellschaften besteuern.

Mündliche Absprachen und Händeschütteln

Pierre Castel dementierte die Steuerhinterziehung, er habe es »nur versäumt, bestimmte Elemente von Einkommen und Vermögen zwischen 2007 und 2011 anzugeben« (angeblich Gewinne von 18,4 Mill. Euro im Jahr 2007 und 50,1 Mill. Euro im Jahr 2008). Dokumente darüber gibt es wohl keine, da es nach »altem Management« nur mündliche Absprachen und »Händeschütteln« gegeben habe, wie Castel versicherte. Aufgrund dieser fehlenden Dokumente ist die Schweizer Steuerverwaltung der Ansicht ist, dass Pierre Castel »die Kontrolle über die Gruppe aus operativer Sicht behalten und fast alle Dividenden der Holdinggesellschaft erhalten hat«, was Pierre Castel jedoch dementierte. 

Die Castel Gruppe ist nach eigenen Angaben der drittgrößte Weinakteur weltweit. Der Umsatz beträgt 800 Mill. Euro für 500 Mill. verkaufte Flaschen pro Jahr. Zur Castel Group gehören weltbekannte Marken wie »Baron de Lestac« in Bordeaux, »Kriter« in Burgund, »Roche Mazet« im Languedoc, »Listel« in der Camargue sowie Vieux Papes, aber auch Weinhandlungen wie Barton&Guestier, Barrière Frères, Patriarche und die Weinkellerei und Handelskette Nicolas. 

Michael Heinrich Geschäftsführer von LFE und Herzberger, einem Tochterunternehmen der Castel Gruppe, kommentierte gegenüber WEINWIRTSCHAFT, es betreffe ausschließlich die persönlichen Belange von Pierre Castel selbst und nicht die der Gruppe als solches. »Der Steuersatz der Gruppe beträgt 35 Prozent, was regelkonform ist«, bekräftigt Heinrich. Von einer weiteren Stellungnahme wolle man absehen. 
Das Schweizer Bundesgericht bestätigt gegenüber Vitisphere, dass es eine Berufung für diesen Fall gebe, gibt aber keine weiteren Informationen bekannt. ITP
 

Ausgabe 8/2024

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