Nicht nur die Frage des Namens, sondern auch eine »Schlüsselfrage« beschäftigt das Gericht in Bordeaux
Nicht nur die Frage des Namens, sondern auch eine »Schlüsselfrage« beschäftigt das Gericht in Bordeaux

Knapp 1,2 Mill. Euro Schadensersatz für Petrus

Im Streit um die Weinmarke »Petrus Lambertini« hat das Gericht in Bordeaux dem bekannten Château Petrus in erster Instanz Recht gegeben – und die Beklagte zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Das berichtet das Fachmagazin Vitisphere.

In seinem Urteil vom 16. Mai 2023 sprach das Gericht von Täuschung, Rufschädigung und »parasitären Handlungen« zum Schaden des Unternehmens Petrus in Pomerol und verurteilte die Beschuldigten zu einer Zahlung von 500.000 Euro für den immateriellen Schaden und 680.000 Euro für den von ihnen auf diese Weise erzielten Gewinn sowie die Löschung der Marke Petrus Lambertini. Ursprünglich hatte das Prestige-Château Petrus den Medien zufolge einen Betrag von 1,3 Mill. Euro für die Rufschädigung, 946.000 Euro für immaterielle Schäden und 1,4 Mill. Euro für die Gewinne aus dem Verkauf von Petrus Lambertini gefordert. 

Die Weinhändler Jérôme und Stéphane Coureau die den Weinhandel CGM Vins und den Online-Shop Direct Chais betreiben, hatten ihre Marke »Coureau & Coureau Petrus Lambertini Major Burdegalensis 1208« im Dezember 2010 angemeldet. Seither hatte sich Château Petrus gegen die aus ihrer Sicht »missbräuchliche und illegale« Verwendung seiner Marke juristisch gewehrt. Ab Dezember 2011 klagten sie strafrechtlich gegen das Unternehmen CGM Vins, und erhielten 2016 zunächst Recht. Die Klage wurde jedoch nach etlichen Berufungen und weiteren Verfahren 2019 abgewiesen, wodurch der strafrechtliche Prozess als abgeschlossen galt. Parallel dazu wurde aber ein Zivilverfahren eingeleitet, welches nun in dem genannten Rechtsspruch gipfelte.

Kein Schuldeingeständnis

Jérôme und Stéphane Coureau haben inzwischen gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bei der von ihnen kreierten Marke bezögen sie sich auf »den ersten Bürgermeister von Bordeaux, Petrus Lambertini, der sein Amt im Jahr 1208 antrat«. Auf dem Etikett seien darüber hinaus nicht die Schlüssel des heiligen Petrus abgebildet, wie auf dem Original aus Pomerol, sondern die der Stadt Bordeaux.  Außerdem sei es kein Wein aus Pomerol, sondern eine deutlich günstigere Assemblage aus der Appellation Côtes de Bordeaux.  In einer Pressemeldung hieß es, CGM wolle erreichen, dass die Vollstreckung der Maßnahmen bis zum Urteil des Berufungsgerichts ausgesetzt wird.

Château Petrus erklärte, dass sie die jetzige Entscheidung in Bordeaux begrüßten, und sich weiterhin für den Schutz ihrer Marke in Frankreich und weltweit einsetzen würden. »Das Unternehmen möchte den Verbrauchern die kommerzielle Herkunft der mit dem Namen ›Petrus‹ gekennzeichneten Produkte garantieren und wird entschlossen gegen jedes Unternehmen vorgehen, das diesen Namen unrechtmäßig verwendet«, hieß es. 

Château Petrus befindet sich in Besitz der Familie Moueix, die Weine zählen zu den am teuersten gehandelten Weine weltweit. ITP

 

Ausgabe 8/2024

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