In Frankreich sollte sie bei Ihrem Posting besser nicht den Weinhersteller nennen. Und den gesetzlichen Hinweis zu Alkoholkonsum nicht vergessen! (Foto: Prostock-studio/stock.adobe.com)
In Frankreich sollte sie bei Ihrem Posting besser nicht den Weinhersteller nennen. Und den gesetzlichen Hinweis zu Alkoholkonsum nicht vergessen! (Foto: Prostock-studio/stock.adobe.com)

Keine Likes für Drinkfluencer

Die französische Justiz hat den Meta-Konzern (Instagram, Facebook) gezwungen, Inhalte von Influencern zu löschen, die »unerlaubte Werbung« für alkoholische Getränke machten. Dies melden übereinstimmend die Zeitungen Sud-Ouest und Le Figaro sowie BFM TV. Auch The Drinks Business hat die Meldung aufgegriffen.

Das Urteil bezog sich auf 37 Posts, die von 20 verschiedenen Influencern verbreitet wurden, welche zusammen auf über 5 Mill. Follower kommen. Dazu gehörte beispielsweise eine Fotoreihe des Influencers Renan Pacheco (über 600.000 Follower), die ihn mit einem Cocktail zeigte. In dem Post erwähnte er die Marke der verwendeten Spirituose, die Flasche war ebenfalls zu sehen.

Der Verband »Addictions France« hatte das Verfahren mit seiner Klage eingeleitet und freut sich in einer Pressemitteilung über einen »historischen Sieg gegen das Online-Sponsoring von Alkohol«. Meta muss gemäß dem Urteil auch die persönlichen Daten der betroffenen Influencer an Addictions France weitergeben. Der Konzern teilt seinerseits mit, die gerichtlich verordneten Löschungen durchgesetzt zu haben, betont aber, dass das Urteil nicht endgültig sei, da ein Berufungsverfahren eingeleitet wurde.

Rechtliche Grundlage für die Klage des Verbands ist das sogenannte Evin-Gesetz von 1991, das sehr strenge Regeln bezüglich der Werbung für alkoholische Getränke in Frankreich vorgibt. So darf in Kino und TV nicht für Wein oder Spirituosen geworben werden, im Internet ist dies erst seit 2009 zulässig – und zwar nur auf Webseiten, die sich weder an Jugendliche richten, noch mit den Themen Sport und Bewegung in Zusammenhang stehen. 

Außerdem muss Alkoholwerbung rein informativ sein und darf keine Assoziationen zu Feiern, Geselligkeit oder Humor wecken. Influencer, die für Alkohol werben, müssten zudem jeden Post mit dem gesetzlichen Hinweis »Alkoholmissbrauch ist schädlich, nur in Maßen konsumieren« versehen.

Addictions France gibt an, deswegen bereits seit 18 Monaten diverse Influencer zu kontaktieren und sie zu bitten, entsprechende Posts zu entfernen oder zu ändern. Einige seien kooperativ, andere nicht – deswegen der Gang vor Gericht. Der Jurist Franck Lecas stellt gegenüber BFM TV aber klar, dass man nicht primär auf Food- und Gastro-Influencer einwirken wolle, sondern vor allem auf »allgemeinere Influencer« mit einem großen und jungen Publikum. VM

Ausgabe 8/2024

Themen der Ausgabe

Württemberg

Die Bewirtschaftung zu teuer, die Bestockung sehr rot – die Weingärten im Ländle stehen vor Veränderungen.

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Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Rotkäppchen-Mumm im Interview.

Sommerwein

Wenn die Sonne scheint, muss es nicht immer weiß sein – wann Rotwein auch im Sommer passt.